Paul-Ehrlich-Institut

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Gu­te wis­sen­schaft­li­che Pra­xis

Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die besondere Kombination von Forschung und Regulation im Bereich der Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sichert die große fachliche Expertise des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und ist Voraussetzung für die zuverlässige wissenschaftliche Unterstützung von Arzneimittelentwicklern sowie die Bewertung von Anträgen auf Genehmigung einer klinischen Prüfung bzw. Zulassung dieser Arzneimittel. Die strikte Wahrung von Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Redlichkeit und offenem Diskurs ist Voraussetzung für die wissenschaftlich unabhängige Beratung von Politik, Fachöffentlichkeit und allgemeiner Öffentlichkeit durch das Institut.

Gute wissenschaftliche Praxis (Quelle: Vladimir Borovic/Shutterstock)

Das Renommee und die Glaubwürdigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts und seiner Mitarbeitenden sind essenziell für die Akzeptanz der Entscheidungen des Instituts und könnten durch wissenschaftliches Fehlverhalten beeinträchtigt werden. Dementsprechend sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Paul-Ehrlich-Instituts im Rahmen einer Organisationsverfügung zur strikten Einhaltung von institutsspezifischen Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) auf Basis des entsprechenden Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichtet.

Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis, Zweifeln an wissenschaftlicher Redlichkeit oder Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Paul-Ehrlich-Institut können sich die Mitarbeitenden des Instituts und externe Dritte vertrauensvoll an eine der zwei unabhängigen Ombudspersonen des Instituts wenden. Darüber hinaus ist das von der DFG eingesetzte Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland (Ombudsman für die Wissenschaft) eine Ansprechperson für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis.

Das Paul-Ehrlich-Institut benennt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Ombudsperson, die entsprechende Hinweise vertrauensvoll, unparteiisch und mit der nötigen Fachexpertise prüfen können. Bei einem Hinweis führen die Ombudspersonen eine Plausibilitätsprüfung nach bestem Ermessen durch und helfen den Hinweisgebenden, die Verdachtsmomente einzuordnen. Dabei gilt die Unschuldsvermutung sowie ein Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsgebot zum Schutz von Hinweisgebenden und Betroffenen. Wann immer möglich, vermitteln die Ombudspersonen zwischen den beteiligten Konfliktparteien.

Bestätigt sich ein Verdacht auf Vorliegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird die fallweise zusammengesetzte, interne Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens tätig. Diese entwirft ggf. einen Vorschlag für die angemessene Sanktionierung der von dem Vorwurf betroffenen Parteien durch die Institutsleitung bzw. die nächsthöhere Dienststelle.

Aktualisiert: 26.10.2023