Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen
Sie haben das Recht, den Behörden unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln direkt zu melden. Sie können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen für sich oder auch im Namen einer anderen Person melden, die Sie betreuen, wie etwa im Namen eines Kindes bzw. einer oder eines Angehörigen.
Denken Sie daran, mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder Apotheker/in zu sprechen, wenn Sie aufgrund vermuteter Nebenwirkungen besorgt sind.
Zugang zur Online-Meldung
https://www.nebenwirkungen.bund.de
Die browsergestützte Version der Online-Meldung hat eine optimierte Darstellung für Tablet Computer bzw. Smartphones.
Meldungen durch Fachkreise über dieses Online-Formular sind willkommen.
Daten für die Meldungen
Über das gemeinsame Internetangebot der beiden Bundesoberbehörden haben betroffene Personen und deren Angehörige Zugang zu einem vereinfachten Meldeformular.
Gemäß den Datenschutzbestimmungen speichern Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM ohne ausdrückliche Zustimmung keine persönlichen Daten.
Für die Bearbeitung der Verdachtsmeldung einer Nebenwirkung sind möglicherweise Nachfragen durch das Paul-Ehrlich-Institut bzw. BfArM zu den gemeldeten Informationen notwendig, damit eine genaue Beurteilung des Verdachtsfalls der Nebenwirkung vorgenommen werden kann.
Sie können die Verdachtsmeldung einer Nebenwirkung aber anonym, ohne Angaben von persönlichen Kontaktdaten, an die Bundesoberbehörden übermitteln. Jedoch kann dann eine eventuell notwendige medizinische Validierung der klinischen Angaben in der Verdachtsmeldung nicht erfolgen, da die Ermittlung weiterer Informationen nicht möglich ist.
Die internetbasierte Meldung setzt daher die Angabe der Kontaktdaten nicht voraus. Angaben zur Adresse des Meldenden bzw. der Meldenden oder der betroffenen Person sind grundsätzlich freiwillig.
Ganz wichtig ist, dass die Meldung des Verdachtsfalles der Nebenwirkung nicht den Arztbesuch ersetzt.
Hintergrundinformationen
Das
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 2/2012
informiert ab Seite 18 ausführlich über diesen Meldeweg und darüber, wie in anderen Ländern mit der Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen durch Patienten und Verbraucher umgegangen wird.
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