Zugelassene Mittel
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen sowie die durch die Europäische Gemeinschaft genehmigten Mittel.
Die Mittel sind nach Tierarten geordnet. Ist ein Mittel für mehrere Tierarten zugelassen, so ist dieses Mittel bei jeder Tierart, für die es zugelassen ist, gelistet.
Die Listen dienen ausschließlich der Orientierung und enthalten die Produkte, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie geben keine Auskunft darüber, ob ein Mittel auf dem Markt verfügbar ist. Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Übersicht über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente der Veterinärimpfstoffe
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Übersicht über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente in Veterinärimpfstoffen |
12.04.2012 | pdf 163 KB |
Die nationale Tollwut-Verordnung wurde mit In-Kraft-Treten am 24.12.2005 (BGBl. I Nr. 74 v. 23.12.2005, S. 3505) an die vom 02.02.2005 datierende Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung des Zeitraums, in dem eine Tollwutimpfung als gültig betrachtet wird (ABl. L 31/61 vom 04.02.2005, S. 1), angepasst. Nach dieser Regelung liegt dann ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut
im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
- im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraums durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Zwischenzeitlich wurden auch in Deutschland Tollwutimpfstoffe mit einem längeren Impfintervall als 12 Monate für Hunde und Katzen zugelassen. Spezielle Angaben über die jetzt gültigen Impfintervalle können bei den einzelnen Impfstoffherstellern erfragt werden.

