Meldung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
Online-Meldung
Angehörige eines Gesundheitsberufes, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM - Meldeformulare) und/oder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI - Meldeformulare) Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) bisher per Brief oder Fax berichtet haben, können diese Meldungen ab 21.04.2009 auch via Internet über eine gesicherte elektronische Verbindung schicken (Pressemitteilung). Die elektronisch eingegangene Meldung wird in gleicher Weise wie die schriftliche Meldung in pseudonymisierter Form bearbeitet.
Hinweis: Die gesetzlichen Meldeverpflichtungen nach Infektionsschutz- bzw. Transfusionsgesetz bzw. die berufsrechtlichen Meldeverpflichtungen bleiben unberührt.
Online-Meldung für Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen...
Hinweis für pharmazeutische Unternehmer / Zulassungsinhaber
Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass pharmazeutische Unternehmer / Zulassungsinhaber Meldungen gemäß §63b Arzneimittelgesetz mit Hilfe der vorliegenden Online-Eingabemöglichkeit an die Bundesoberbehörden senden.
Hinweise zum Sicherheitskonzept
Bei dem UAW Online Eingabe Tool handelt es sich um eine Anwendung, die ausschließlich über das Internet arbeitet. Sie greift nicht auf den lokalen Rechner des Anwenders zu.
Die bestehende Verbindung zwischen dem Rechner des Anwenders und dem Server, auf dem die Anwendung ausgeführt wird, ist eine gesicherte HTTPS-Verbindung. Der Versand der Meldungen an BfArM und PEI erfolgt ebenfalls über gesicherte, verschlüsselte Verbindungen.
Die Eingabe selbst wird mit Hilfe einer Sitzungskontrolle geschützt. Es wird eine sogenannte Session ID vergeben, die nur für einen definierten Zeitraum gültig ist. Die Realisierung erfolgt nicht über ein Cookie; benutzerbezogene Daten wie beispielsweise die IP-Adresse des Anwenders, werden nicht gespeichert. Es wird somit sichergestellt, dass die Daten bei Eingabe nicht abgehört werden können und dass durch Zugriff auf den Rechner die eingegebenen Daten nicht wiederhergestellt werden können.
Für die sichere lokale Speicherung der Daten in Form einer XML- oder einer pdf-Datei ist der Anwender selbst verantwortlich.
Schriftliche Meldung - Auflistung der Formulare
Die Meldeformulare liegen als pdf-Datei (zu lesen und zu bearbeiten mit dem Acrobat Reader) vor. Im Fall von Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkung, Transfusionsreaktion oder Infektionsübertragung nach Anwendung von Blutkomponenten drucken Sie das Formular bitte nach dem Ausfüllen aus und senden es unterschrieben an das Referat Arzneimittelsicherheit. Adresse und Faxnummer sind auch im Kopf der Formulare angegeben.
Im Fall eines Verdachts einer Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz ist die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt zu richten.
Sollten Probleme beim Herunterladen auftreten, werden die Formulare gern auch auf elektronischem Wege übermittelt. Bitte geben Sie an, welches Formular/Meldebogen Sie benötigen.
| Titel | Datum | |
|---|---|---|
|
Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen |
30.01.2012 | pdf 122 KB |
|
Verdacht einer Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz |
16.02.2012 | pdf 375 KB |
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H 1a Verdacht einer schwerwiegenden unerwünschten (Transfusions-)reaktion nach § 63c AMG bzw. §16.2 TFG (initial) |
22.01.2010 | pdf 304 KB |
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H 1b Verdacht eines schwerwiegenden Ereignisses (Zwischenfall) |
22.01.2010 | pdf 262 KB |
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H 2a Bewertung des Verdachts der Transfusionsreaktion beim Empfänger (Abschluss der Initialmeldung 1a) |
22.01.2010 | pdf 261 KB |
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H 2b Bewertung des Verdachts der Infektionsübertragung beim Empfänger (Abschluss der Initialmeldung 1a) |
22.01.2010 | pdf 394 KB |
|
H 2c Bewertung des Verdacht einer TRALI (Abschluss der Initialmeldung 1a) |
22.01.2010 | pdf 390 KB |
|
H 3a Verdacht einer Infektion beim Spender (initial) |
29.04.2010 | pdf 377 KB |
|
H 3b Abschluss des Spenderlookback (Abschluss der Initialmeldung 3a) |
29.04.2010 | pdf 318 KB |
Informationen zu weiteren Meldungen
Informationen zu Meldungen nach § 21 Transfusionsgesetz
Informationen zu Meldungen nach § 8d Absatz 3 Transplantationsgesetz


