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Genehmigung bzw. Bescheinigung von Gewebe / Gewebezubereitungen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Genehmigung von Gewebe und Gewebezubereitungen nach §21 a Abs. 1 AMG und den Antrag zur Bescheinigung von Gewebezubereitungen gemäß § 21 a Abs. 9 AMG.

Antragsunterlagen

Es stehen die folgenden Antragsunterlagen zur Verfügung:

Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Genehmigung von Gewebe /Gewebezubereitung haben, wenden Sie sich bitte an diese E-Mail-Adresse: gewebe@pei.de

Diese Informationen erreichen Sie direkt mit: http://www.pei.de/gwz

Weitere Informationen: Meldeformulare für die Gewebevigilanz: Meldung nach § 8 Transplantationsgesetz:

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Zusatzinformationen

Rechtsquellen

21.03.2012: Rechtsvorschriften


02.02.2012: Bekanntmachungen im Bundesanzeiger