Genehmigung bzw. Bescheinigung von Gewebe / Gewebezubereitungen
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Genehmigung von Gewebe und Gewebezubereitungen nach §21 a Abs. 1 AMG und den Antrag zur Bescheinigung von Gewebezubereitungen gemäß § 21 a Abs. 9 AMG.
Antragsunterlagen
Es stehen die folgenden Antragsunterlagen zur Verfügung:
- Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß § 21 a Abs. 1 AMG
- Antrag auf Bescheinigung von Gewebezubereitungen für Hersteller aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums gemäß § 21 a Abs. 9 AMG
Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Genehmigung von Gewebe /Gewebezubereitung haben, wenden Sie sich bitte an diese E-Mail-Adresse: gewebe@pei.de
Diese Informationen erreichen Sie direkt mit: http://www.pei.de/gwz

