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Informationen zur Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz (TFG)

Worum geht es?

Wie steht es um die Selbstversorgung mit Blutprodukten in der Bundesrepublik? Dies jährlich zu ermitteln, ist der gesetzliche Auftrag des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). In den jährlichen Berichten werden Herstellung und Verbrauch gegenübergestellt und damit versucht, Angebot und Nachfrage von Blutprodukten transparent zu machen und Trends zur Versorgungslage aufzuzeigen. Im Vordergrund steht, rechtzeitig und angemessen auf eventuell auftretende Versorgungsengpässe reagieren zu können. Alle Blutspendedienste und 79% der dem PEI bekannten Einrichtungen der Krankenversorgung - die Konsumenten - in Deutschland haben sich durch die Angaben in ihren Meldebögen im vergangenen Jahr an diesem Prozess beteiligt.

Die gesetzliche Grundlage bilden das Transfusionsgesetz und die Verordnung über das Meldewesen nach §§ 21 und 22 des Transfusionsgesetzes.

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Meldung § 21 TFG

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