Anordnung von Maßnahmen zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen (Bescheid des PEI vom 02.11.2011)
An die Inhaber der Zulassung von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma sowie Inhaber von Genehmigungen von Stammzellzubereitungen nach §21a AMG


