Paul-Ehrlich-Institut

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Tu­mo­rimpf­stof­fe

Tumor-Impfstoffe sind therapeutische Impfstoffe, die zur Behandlung von Krebserkrankungen dienen und eine Immunantwort gegen die Krebszellen vermitteln sollen. Damit unterscheiden sie sich von prophylaktischen Impfstoffen zum Schutz vor Infektionskrankheiten (z.B. Masern, Grippe, etc.).

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Zy­to­kin-ak­ti­vier­te Kil­ler­zel­len (CIK-Zel­len), al­lo­gen, ≤ 1x108 CD3+CD56-T-Zel­len/kg Kör­per­ge­wicht in ≤ 100 ml In­fu­si­ons­di­sper­si­on

Hu­ma­ne, al­lo­ge­ne CIK-Zel­len in ei­ner vom Spen­der ab­hän­gi­gen An­zahl an ak­ti­vier­ten CD3+CD25+CD56+ NK-li­ke T-Zel­len, CD3+CD56+ NK-li­ke T-Zel­len, CD3-CD56+ NK-Zel­len, CD19+ B-Zel­len, CD14+ Mo­no­zy­ten und an­de­ren Zel­len

Deut­sches Ro­tes Kreuz Blut­spen­de­dienst Ba­den-Würt­tem­berg - Hes­sen gGmbH

PEI.A.11630.01.1 13.06.2014

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 514 im BAnz AT 01.03.2024 B8.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 04.03.2024