Paul-Ehrlich-Institut

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Gerinnungsfaktoren

Gerinnungsfaktoren sind die Proteinbestandteile des Blutes, die der Blutgerinnung dienen.

Resultate 76 bis 87 von insgesamt 87

Be­zeich­nung Zu­las­sungs­in­ha­ber Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Beriate 1000

CSL Behring GmbH

10505a/98-3 11.02.1998 Rote-Hand-Brief: Beriate (09.08.2019)

Beriate 1000

CC-Pharma GmbH

PEI.H.12077.02.1 06.05.2021

Beriate 500

CSL Behring GmbH

10505a/98-2 11.02.1998 Rote-Hand-Brief: Beriate (09.08.2019)

Beriate 250

CSL Behring GmbH

10505a/98-1 11.02.1998 Rote-Hand-Brief: Beriate (09.08.2019)

BeneFIX

Pfizer Europe MA EEIG

EU/1/97/047 27.08.1997

EPAR BeneFIX

Altuvoct

Swedish Orphan Biovitrum AB, Schweden

EU/1/24/1824 17.06.2024

EPAR: Altuvoct

Alprolix

Swedish Orphan Biovitrum AB (publ)

EU/1/16/1098 12.05.2016

EPAR: Alprolix

Alphanine 1000

Grifols Deutschland GmbH

6408.01.00 17.07.1985

Alphanine 500

Grifols Deutschland GmbH

6408.00.00 17.07.1985

Afstyla

CSL Behring GmbH

EU/1/16/1158 04.01.2017

EPAR: Afstyla

Adynovi

Baxalta Innovations GmbH, A

EU/1/17/1247 08.01.2018

EPAR: Adynovi

ADVATE

Takeda Manufacturing Austria AG

EU/1/03/271 02.03.2004

EPAR ADVATE

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 528 im BAnz AT 25.04.2025 B4.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 25.04.2025