Paul-Ehrlich-Institut

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Wei­te­re Blut­pro­duk­te

Bestandteile des Blutes, die keiner der anderen genannten Arzneimittelgruppen zuzuordnen sind.

Be­zeich­nung Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­in­ha­ber Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­num­mer Zu­las­sungs-/ Ge­neh­mi­gungs­da­tum Weitere Informationen

FEI­BA 500 E.

Ta­ke­da GmbH

PEI.H.12158.01.1 20.03.2023

FEI­BA 1000 E.

Ta­ke­da GmbH

PEI.H.12158.02.1 20.03.2023

FEI­BA 2500 E.

Ta­ke­da GmbH

PEI.H.12158.03.1 20.03.2023

Nor­mo­sang

Re­cor­da­ti Ra­re Di­sea­ses

PEI.H.03381.01.1 15.10.2006

On­dexx­ya

Astra­zene­ca AB

EU/1/18/1345 26.04.2019

EPAR: On­dexx­ya

Pro­las­tin

Gri­fols Deutsch­land GmbH

12944.01.00 14.12.1988

Pro­las­tin 4000 mg

Gri­fols Deutsch­land GmbH

12944.02.00 04.10.2023

Pro­las­tin 5000 mg

Gri­fols Deutsch­land GmbH

12944.03.00 04.10.2023

Re­spree­za

CSL Beh­ring GmbH

EU/1/15/1006 20.08.2015

EPAR: Re­spree­za

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden. (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 514 im BAnz AT 01.03.2024 B8.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European public assessment report, europäischer öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 04.03.2024