COVID-19-Impfstoffe
Nachweis eines vollständigen Impfschutzes
Für den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 muss die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren Impfstoffen erfolgen. Die dafür geltenden Anforderungen sind in § 22a Infektionsschutzgesetz aufgeführt.
§ 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Auflistung der zugelassenen Impfstoffe
COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung.
Haftungsausschluss
Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung der Europäischen Kommission besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.
Aktualisiert: 01.07.2022