Paul-Ehrlich-Institut

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Ver­sor­gungs­man­gel Gripp­eimpf­stof­fe 2018 – In­for­ma­tio­nen für Groß­händ­ler und Apo­the­ker zur Um­set­zung der Be­kannt­ma­chung nach § 79 Ab­satz 5 AMG

Archivmeldung

Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich einen Versorgungsmangel für Grippeimpfstoffe festgestellt (§ 79 Abs. 5 AMG). Bei rechtlichen Fragen zum Bezug von Grippeimpfstoffen aus dem Ausland wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Landesbehörde. Das Paul-Ehrlich-Institut beantwortet gern Ihre Fragen zum Status der Chargenfreigabe von aus dem EU-Ausland nach Deutschland verbrachten Grippeimpfstoffchargen.

Zur Sicherstellung der Impfstoffqualität von aus dem EU-Ausland nach Deutschland verbrachten Grippeimpfstoffen bietet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an, den Status der behördlichen Chargenfreigabe von einzelnen Impfstoffchargen zu überprüfen. Dies erfolgt mittels einer Datenbank, in der alle von den europäischen amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren (Official Medicines Control Laboratories, OMCL) geprüften und freigegebenen Grippeimpfstoffchargen erfasst sind.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zum Freigabestatus an anfragen@pei.de mit dem Betreff "Chargenfreigabe Influenzaimpfstoff". Um Ihnen Auskunft erteilen zu können, benötigen wir in Ihrer Anfrage folgende Informationen:

  • Bezeichnung des Impfstoffs
  • Herkunftsland des Impfstoffs
  • Chargenbezeichnung.

Aktualisiert: 05.08.2019