Weitere Arzneimittel für den Menschen
Arzneimittel in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts, die keiner Arzneimittelgruppe zugeordnet sind.
Bezeichnung
|
Zulassungsinhaber
|
Impfstoffart
|
Zulassungsnummer
|
Zulassungsdatum
|
Weitere Informationen
|
Broncho-Vaxom 7 mg, Hartkapseln
|
Multibacterial Lysat
Prophylaxe und Therapie rezidivierende Infekte der oberen Luftwege
|
kohlpharma GmbH
|
weitere |
124a/95 |
27.11.1996 |
PharmNet.Bund
|
BCG-medac
|
BCG zur Immunstimulation
Therapie des oberflächlichen Harnblasentumors
|
medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
|
weitere |
151a/92 |
06.05.1993 |
PharmNet.Bund
|
OncoTICE
|
BCG zur Immunstimulation
Therapie des oberflächlichen Harnblasentumors
|
MSD Sharp & Dohme GmbH
|
weitere |
177a/89 |
31.07.1990 |
PharmNet.Bund
|
Uro-Vaxom
|
lysierte immunaktive Fraktionen aus ausgewählten Escherichia-coli-Stämmen
Anwendung bei rezidivierenden und chronischen Harnwegsinfektionen
|
OMEDICAMED Unipessoal Lda
|
weitere |
450a/85 |
11.12.1987 |
PharmNet.Bund
|
Strovac
|
Inaktivierte Keime spezifizierter Enterobakterien
Anwendung bei wiederkehrenden Harnwegsinfektionen bakterieller Herkunft
|
Strathmann GmbH & Co. KG
|
weitere |
16a/84a |
12.07.1984 |
PharmNet.Bund
|
Broncho-Vaxom Kinder (3,5 mg Kapseln)
|
lyophilisierte Bakterienlysate
Prophylaxe bei rezidivierenden Atemwegsinfektionen bei Kindern ab 1 Jahr bis 12 Jahren
|
OMEDICAMED Unipessoal Lda
|
weitere |
34a/83 |
26.09.1983 |
PharmNet.Bund
|
Broncho-Vaxom 7 mg
|
lyophilisierte Bakterienlysate
Prophylaxe bei rezidivierenden Atemwegsinfektionen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren
|
OMEDICAMED Unipessoal Lda
|
weitere |
35a/83 |
26.09.1983 |
PharmNet.Bund
|
Gynatren
|
Inaktivierte Keime spezifizierter Lactobacillus-Stämme
Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen und Trichomoniasis
|
Strathmann GmbH & Co. KG
|
weitere |
52a/82 |
27.01.1983 |
PharmNet.Bund
|
Haftungsausschluss
Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.
Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).
Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.
Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 528 im BAnz AT 25.04.2025 B4.
Gebrauchs- und Fachinformationen
Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).
Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.
nach oben