Paul-Ehrlich-Institut

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Weitere Arzneimittel für den Menschen

Arzneimittel in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts, die keiner Arzneimittelgruppe zugeordnet sind.

Resultate 26 bis 33 von insgesamt 33

Be­zeich­nung Krank­heit / Stoff-In­di­ka­ti­ons­grup­pe Zu­las­sungs­in­ha­ber Impf­stoff­art Zu­las­sungs­num­mer Zu­las­sungs­da­tum Weitere Informationen

Perison

Inaktivierte Keime spezifizierter Enterobakterien

Anwendung bei wiederkehrenden Harnwegsinfektionen bakterieller Herkunft

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere PEI.H.03244.01.1 17.05.2005

Gynatren

Inaktivierte Keime spezifizierter Lactobacillus-Stämme

Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen und Trichomoniasis

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere 52a/82 27.01.1983

Booster-Gynatren

Inaktivierte Keime spezifizierter Lactobacillus-Stämme

Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen und Trichomoniasis

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere PEI.H.03325.01.1 31.05.2006

Strovac

Inaktivierte Keime spezifizierter Enterobakterien

Anwendung bei wiederkehrenden Harnwegsinfektionen bakterieller Herkunft

Strathmann GmbH & Co. KG

weitere 16a/84a 12.07.1984

Uro-Vaxom

Immun­thera­peutikum bei rezi­divieren­den Harnwegs­infektionen

A.C.A Müller ADAG Pharma AG

weitere PEI.H.11915.01.1 11.02.2019

Broncho-Vaxom 7 mg, Hartkapseln

Multibacterial Lysat

Pro­phylaxe und Therapie rezi­divierende Infekte der oberen Luft­wege

EMRA-MED Arzneimittel GmbH

weitere 62a/97 13.10.1997

Uro-Vaxom, 6 mg Hartkapseln

E. coli-Fraktionen

Immun­thera­peutikum bei rezi­divieren­den Harnwegs­infektionen

Orifarm GmbH

weitere PEI.H.12062.01.1 16.07.2021

OncoTICE

BCG zur Immun­stimulation

Therapie des ober­flächlichen Harnblasen­tumors

MSD Sharp & Dohme GmbH

weitere 177a/89 31.07.1990

Haftungsausschluss

Die Arzneimittelliste enthält die Präparate, die eine gültige Zulassung besitzen. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Aktualisierungen der Liste erfolgen zeitnah zum Erscheinen von Bekanntmachungen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bundesanzeiger. Dies begründet den zeitlichen Abstand zwischen Erteilung der Zulassung und Aufnahme in die Arzneimittelliste. Verzichtet ein Zulassungsinhaber auf eine Zulassung, so wird dies per Bekanntmachung veröffentlicht und das Arzneimittel in der Liste gelöscht. Das Arzneimittel kann danach noch zwei Jahre in den Verkehr gebracht werden (Details siehe § 31, Abs. 4 Arzneimittelgesetz).

Rechtlich bindend sind die Angaben aus dem jeweiligen Bundesanzeiger, der das offizielle Veröffentlichungsorgan des Paul-Ehrlich-Instituts ist.

Aktueller Stand: PEI-Bekanntmachung Nr. 528 im BAnz AT 25.04.2025 B4.

Gebrauchs- und Fachinformationen

Wenn die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weitere Informationen anbietet, so finden Sie in der Tabelle einen Link zum EPAR (European Public Assessment Report, Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht).

Wenn Gebrauchs- und Fachinformationen oder öffentliche Beurteilungsberichte im PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, zur Verfügung stehen, so sind diese in der Tabelle mit dem Begriff PharmNet.Bund direkt verlinkt.

Aktualisiert: 25.04.2025