Paul-Ehrlich-Institut

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In Deutsch­land zu­ge­las­se­ne Po­lio­mye­li­ti­simpf­stof­fe sind von der Maß­nah­me der bri­ti­schen Ge­sund­heits­be­hör­de nicht be­trof­fen

Die Maßnahme der britischen Gesundheitsbehörde MCA (Medicines Control Agency), die am Freitag, 20. Oktober 2000, einen oralen Poliomyelitisimpfstoff (OPV) der Firma Medeva vom Markt genommen hat, betrifft ausschließlich Großbritannien.

In Deutschland ist dieser Impfstoff nicht zugelassen. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO) seit März 1998 nur noch die Impfung mit inaktiviertem Impfstoff (IPV). Orale Poliomyelitisimpfstoff werden nur noch für Riegelungsimpfungen bei einem Ausbruch von Poliomyelitis (Kinderlähmung) empfohlen.

Aktualisiert: 20.10.2000