Paul-Ehrlich-Institut

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Zu­las­sungs­än­de­rung bei Re­mi­ca­de (In­fli­xi­mab) nach ei­ner Ur­gent Sa­fe­ty Re­stric­ti­on (neu am 01.02.2002)

Mit Hilfe einer Notfallmaßnahme, der sogenannten 'Urgent Safety Restriction' (USR), ist am Freitag, 01. Februar 2002, eine Änderung der Zulassung für das Arzneimittel Remicade (Infliximab) in Kraft getreten. In Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden machen die Essex Pharma GmbH und Centocor diese Änderungen über einen 'Rote Hand-Brief' bei Ärzten und Apothekern bekannt. Die Europäische Arzneimittelagentur EMEA bietet umfangreiche Informationen an.

Teil dieser Information ist auch die überarbeitete Fach- und Gebrauchsinformation.

Parallel dazu bietet das Paul-Ehrlich-Institut Informationen für die Fachkreise mit Auszügen aus dem Rote-Hand-Brief auf seiner Homepage an:

Folgende Änderungen der Zulassung sind zukünftig zu beachten (Zitate aus dem Rote Hand-Brief):

Indikationseinschränkung bei der Behandlung von Morbus Crohn

(In diesem Absatz erkennen Sie die Änderungen gegenüber der bisherigen Formulierung wie folgt: kursive Passagen sind gestrichen, fett gedruckte Passagen sind ergänzt worden.)

Behandlung des schweren aktiven M. Crohn bei Patienten, bei denen trotz eines vollständigen, adäquaten Therapiezyklus mit einem Kortikosteroid und / oder einem Immunsuppressivum kein Therapieerfolg erzielt wurde, oder bei Patienten mit einer Unverträglichkeit gegen diese Therapien bzw. bei denen Gegenanzeigen für diese Therapie bestehen.

Behandlung des M. Crohn mit Fistelbildung bei Patienten, bei denen trotz eines vollständigen, adäquaten Therapiezyklus mit einer konventionellen Therapie (einschließlich Antibiotika, Drainage und immunsuppressiver Therapie) kein Therapieerfolg erzielt wurde.

Umfassende Änderung des Warnhinweises - Sicherheitsprofil

Infektionen, insbesondere Tuberkulose

Bis Mitte 2001 wurde weltweit ungefähr 130 Fälle einer aktiven Tuberkulose gemeldet, darunter Fälle von Miliartuberkulose und Fälle von Tuberkulose mit extrapulmonaler Lokalisation. In einigen dieser Fälle kam es zu einem letalen Verlauf. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden aus Deutschland bis Ende 2001 vier Fälle von Tuberkulose gemeldet.

Remicade darf ab 01.02.2002 nicht angewendet werden bei Patienten mit Tuberkulose oder anderen schweren Infektionen wie Sepsis, bei Patienten mit Abszessen oder opportunistischen Infektionen.

Die Patienten müssen vor, während und nach der Behandlung mit Remicade entsprechend den lokal geltenden Empfehlungen hinsichtlich des Auftretens von Infektionen, einschließlich einer Tuberkulose, genau beobachtet werden. Bei Auftreten einer schweren Infektion oder Sepsis muss die Behandlung mit Remicade abgesetzt werden.

Bevor die Therapie mit Remicade begonnen wird, müssen alle Patienten hinsichtlich einer aktiven oder inaktiven ("latenten") Tuberkulose beurteilt werden. Diese Beurteilung muss eine ausführliche klinische Anamnese, einschließlich einer Tuberkulosevorerkrankung oder möglichem Kontakt zu Tuberkulose-Kranken und einer vorherigen und/oder derzeitigen immunsuppressiven Therapie, umfassen. Geeignete Screeningtests, d.h. ein Tuberkulintest und eine Röntgenaufnahme des Thorax, sollten bei allen Patienten durchgeführt werden. Das Datum der Durchführung dieser Tests sollte auf der von Essex Pharma ausgehändigten Remicade® -Hinweiskarte des Patienten eingetragen werden. Ärzte, die Remicade verordnen, sollten daran denken, dass es bei schwer kranken oder immungeschwächten Patienten zu falsch-negativen Ergebnissen beim Tuberkulintest kommen kann. Bei Diagnose einer aktiven Tuberkulose darf auf keinen Fall eine Behandlung mit Remicade eingeleitet werden.

Bei Diagnose einer inaktiven ("latenten") Tuberkulose muss vor der Einleitung der Therapie mit Remicade eine prophylaktische Anti-Tuberkulose-Behandlung eingeleitet werden. Unter diesen Umständen ist das Nutzen/Risiko-Verhältnis für den Patienten sehr sorgfältig abzuwägen.

Alle Patienten sind anzuweisen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben, falls bei ihnen während oder nach der Behandlung mit Remicade Anzeichen oder Symptome, die auf eine Tuberkulose hinweisen (z.B. anhaltender Husten, Auszehrung/Gewichtsabnahme, leichtes Fieber), auftreten.

In Absprache mit der Essex Pharma GmbH hat das Paul-Ehrlich-Institut das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose gebeten, eine Stellungnahme für die Behandlung der latenten Tuberkulose bei Patienten, die mit Remicade behandelt werden sollen, zu erarbeiten, die dann den Fachkreisen unverzüglich zugängig gemacht werden soll.

Patienten mit Herzinsuffizienz

Remicade® darf nicht angewendet werden bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Herzinsuffizienz (NYHA-Grad III/IV).

Bei der Behandlung von Patienten mit leichter Herzinsuffizienz mit Remicade® ist besondere Vorsicht geboten. Unter der Behandlung mit Remicade® sind die Patienten hinsichtlich des Status der Herzinsuffizienz genau zu beobachten.

Bei Auftreten von Symptomen einer Herzinsuffizienz oder bei Verschlechterung einer Herzinsuffizienz muss die Behandlung mit Remicade® abgesetzt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Fachinformation.

Weitere Sicherheitsaspekte

Weitere Sicherheitsaspekte betreffen Überempfindlichkeitsreaktionen, einschließlich eines anaphylaktischen Schocks, neurologische Ereignisse und Malignome.

Ab 1.2.2002 muss jeder Packung Remicade eine Remicade®- Hinweiskarte für Patienten beigelegt werden. Sie enthält wichtige allgemeine Sicherheits-Informationen und individuelle Therapie-Angaben des Patienten.

Die Essex Pharma GmbH weist in dem Rote Hand-Brief ausdrücklich darauf hin, "dass die Sicherheit und die Wirksamkeit von Remicade® bei anderen Anwendungsgebieten als M. Crohn und rheumatoider Arthritis nicht etabliert sind. Eine Anwendung von Remicade® bei anderen Indikationen sollte nur im Rahmen von klinischen Prüfungen erfolgen". Dieser Hinweis ist von besonderer Bedeutung, da von den 29 Todesfällen, die dem Paul-Ehrlich-Institut im Rahmen der Spontanerfassung bis zum 31.12.2001 zur Kenntnis gebracht wurden, 10 Fälle nach 'Off-Label-Use' von Remicade zu verzeichnen sind.

Die Fälle verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

  • 12 Fälle nach Behandlung von rheumatoider Arthritis
  • 7 Fälle nach Behandlung von Morbus Crohn
  • 7 Fälle nach Behandlung von GVHD (nicht zugelassene Indikation!)
  • 3 Fällen nach anderen nicht zugelassenen Indikationen

Man muss jedoch bedenken, dass nicht bei allen Berichten mit tödlichem Ausgang ein Zusammenhang mit Remicade® zu sehen ist. Einige Patienten sind offensichtlich an anderen Erkrankungen oder an der Grunderkrankung verstorben.

Die Essex Pharma GmbH bietet für Fragen und Informationen zur Anwendung von Remicade® eine Kontaktandresse an: Medizinische Abteilung, Tel.: +49 89 62 731 900

Weitere Links zu Remicade

  • Informationen zu Remicade auf den Seiten der EU-Kommission (Packungsbeilage, Zusammenstellung der Produkteigenschaften, Zulassungsinhaber)
  • European Public Assessment Report zu Remicade auf den Seiten der EMEA (Öffentlicher Bewertungsbericht)
  • Informationen des PEI zur USR im Dezember 2000 (Ergänzung der Fachinformation in den Rubriken 'Warnhinweise' und 'Nebenwirkungen' wegen des Auftretens von Tuberkuloseerkrankungen nach Behandlung mit Remicade)

Aktualisiert: 02.06.2008