Paul-Ehrlich-Institut

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EMEA sieht un­ver­än­der­tes Nut­zen/Ri­si­ko-Pro­fil für Sechs­fach­impf­stof­fe.

Nachdem das wissenschaftliche Komitee der EMEA (Committee for Proprietary Medicinal Products, CPMP ; heute Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) vom Paul-Ehrlich-Institut zu einer weiteren Beurteilung der Sicherheit hexavalenter Impfstoffe aufgefordert worden war, kam es in seiner November-Sitzung zu dem Schluss, dass sich nach Auswertung aller vorliegenden Daten und aus den Schlussfolgerungen der verschiedenen Expertengruppen keine Änderung im Nutzen/Risiko-Profil für die Sechsfachimpfstoffe Hexavac und Infanrix Hexa ergibt.

Der CPMP hat im Rahmen der Überwachung der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) kontinuierlich alle Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen bewertet, die für die beiden Sechsfachimpfstoffe Hexavac (Aventis Pasteur MSD S.N.C.; Frankreich) und Infanrix Hexa (GlaxoSmithKline Biologicals s.a.; Belgien) gemeldet wurden. Besonderes Augenmerk galt dabei den Meldungen von vier Fällen eines "Plötzlichen unerwarteten Todes" (Sudden Unexpected Death; SUD ) in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfstoffgabe bei Kindern im zweiten Lebensjahr, die im Zeitraum von drei Jahren seit der Zulassung im Oktober 2000 berichtet worden waren. Drei dieser Fälle traten in Deutschland auf, einer in Österreich.

Bereits im April hatten die EMEA und das Paul-Ehrlich-Institut über das Ergebnis von Expertensitzungen informiert, die über insgesamt fünf ungewöhnliche Todesfälle unter Berücksichtigung aller Meldungen relevanter Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen beraten hatten. Schon damals hatte der CPMP festgestellt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und dem Tod der Kinder gezeigt werden konnte und außerdem jeweils auch andere Todesursachen als die Impfung möglich waren. Aus diesem Grund hatte der CPMP damals entschieden, eine Änderung der Anwendung der Sechsfachimpfstoffe nicht zu empfehlen.

Im August 2003 hatte das Paul-Ehrlich-Institut in der Zeitschrift 'Der Kinder- und Jugendarzt' über die Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Gabe von Sechsfachimpfstoffen ausführlich berichtet (der Text steht im DocCheck-Bereich der PEI-Homepage zur Verfügung).

Das Paul-Ehrlich-Institut hatte außerdem eine statistische Analyse aller in Deutschland aufgetretenen Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Gabe von Sechsfachimpfstoffen in Auftrag gegeben, wobei die berichtete Anzahl von Todesfällen mit der Anzahl verglichen wurde, die zufällig innerhalb von 48 Stunden nach Impfung zu erwarten wäre (observed versus expected). Nach Auswertung dieser Analyse hatte das PEI die EMEA um erneute Beratung gebeten, da sich ein Signal für Kinder im zweiten Lebensjahr nach Anwendung des Impfstoffs Hexavac ergeben hatte. Die beobachtete Anzahl von drei SUD-Fällen ('Plötzlicher unerwarteter Tod') im zweiten Lebensjahr innerhalb von 48 Stunden nach Impfstoffgabe überstieg nach dieser Berechnung die Zahl der zu erwartenden Fälle.

Die Basis für die Analyse war die SUD-Sterblichkeitsrate in Deutschland nach den Angaben des statistischen Bundesamtes. Die Berechnung ist mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, eine exakte Durchführung ist wegen des Fehlens genauer epidemiologischer Daten nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die zeitnah zur Hexavac-Impfung beobachteten SUD-Fälle nur zufällig aufgetreten sind. Nach wie vor gibt es nämlich keine plausible biologische Erklärung für einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und dem Tod der Kinder.

Der CPMP kam auf seiner November-Sitzung nach ausführlichen Diskussionen über diese Daten zu dem Schluss, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und SUD für Kinder im zweiten Lebensjahr in der Tat ein mögliches Signal generiert. Dieses Signal begründet aber nach Auffassung des CPMP lediglich einen Verdacht, so dass weitere Studien notwendig sind, um feststellen zu können, ob tatsächlich ein Risiko bei Verwendung von Hexavac besteht. Auch der CPMP stellt fest, dass die Ergebnisse keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung mit Hexavac und dem Auftreten der SUD-Fälle ergeben.

Der CPMP hatte zudem mit seinen Experten und Arbeitsgruppen weitere Bewertungen im Hinblick auf die Qualität und weitere Sicherheitsaspekte der Sechsfachimpfstoffe durchgeführt. Der CPMP teilt mit, dass er nach Bewertung dieser Ergebnisse keine Evidenz für einen Zusammenhang zwischen der Qualität und den Sicherheitsprofilen dieser Impfstoffe finden kann. Auf der Basis aller verfügbaren Daten und Bewertungsberichte bekräftigt der CPMP daher seine Position, indem er erneut betont, dass er keine plausible biologische Erklärung für einen Zusammenhang zwischen den Sechsfachimpfstoffen und dem Auftreten von Fällen des 'Plötzlichen unerwarteten Todes' im zweiten Lebensjahr findet.

Da das Signal für den Impfstoff Hexavac sich aus drei Fällen ergeben hat, die in Deutschland aufgetreten sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut die Bundesländer über den genauen Sachstand, die Datenlage und seine Einschätzung der Situation ausführlich informiert. Bei einer gemeinsamen Besprechung folgten die anwesenden Experten mit überwiegender Mehrheit den Schlussfolgerungen des CPMP.

Der CPMP weist in seiner Stellungnahme vom 1.12.2003 darauf hin, dass es bekannt ist, dass eine sehr geringe Anzahl von Kindern in den ersten Lebensjahren aus ganz unterschiedlichen, teilweise unbekannten, Gründen sterben. Die Tatsache, dass ein Kind kurz nach der Impfung stirbt, kann zu einer Meldung über einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod des Kindes an die zuständige Gesundheitsbehörde führen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Ergebnisse für Hexavac, die sich aus der statistischen Analyse ergeben haben, sieht der CPMP die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Mit deren Hilfe soll geklärt werden, ob das Signal bestätigt wird oder nicht. So sind retrospektive Studien in anderen Mitgliedsländern und prospektive Studien in Deutschland geplant, die von unabhängigen Institutionen durchgeführt werden sollen. Die erhobenen Daten werden gemeinsam von den zuständigen Behörden bewertet.

Diese aktiven Surveillance-Programme, die Anfang 2004 beginnen werden, sollen dazu beitragen, zukünftig die Datenerfassung und die Beobachtung und Bewertung von Todesfällen bei Kindern im ersten und zweiten Lebensjahr allgemein zu erleichtern. Dies soll dazu beitragen, im Bedarfsfall sehr schnell Maßnahmen ergreifen zu können, sollte dies notwendig sein.

Auf der Basis der aktuellen Informationen gibt der CPMP bekannt:

  • dass er seine bisherige Position bekräftigt und nach wie vor keine plausible biologische Ursache für einen Zusammenhang zwischen Sechsfachimpfstoffen und dem 'Plötzlichen unerwarteten Tod' im zweiten Lebensjahr erkennt,
  • dass er empfiehlt, keine regulatorischen Maßnahmen gegen den Impfstoff auf der Basis eines unbestätigten Signals zu ergreifen,
  • dass er keine Änderungen hinsichtlich der Anwendung für die Sechsfachimpfstoffe empfiehlt. Angehörige der medizinischen Fachkreise sollten die Fachinformationen von Hexavac und Infanrix Hexa genau und streng befolgen,
  • dass er alle Angehörigen der medizinischen Fachkreise erinnert, Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen, die im Zusammenhang mit Impfungen beobachtet werden, genau wie bei allen anderen Arzneimitteln auch, der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden (in Deutschland Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft bzw. gemäß Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt),
  • dass er noch einmal betont, dass Impfungen generell einen hohen Nutzen haben, sowohl für die Gesundheit des Impflings als auch für die gesamte Bevölkerung. Der hohe Nutzen überwiegt bei weitem die Risiken der zugelassenen Impfstoffe, inklusive der Sechsfachimpfstoffe.

Abschließend betont der CPMP, dass die beiden Sechsfachimpfstoffe weiterhin intensiv beobachtet werden, insbesondere im Hinblick auf mögliche neue Informationen.

Das Paul-Ehrlich-Institut erinnert in diesem Zusammenhang an die seit 1.1.2001 im Infektionsschutzgesetz für Ärzte verankerte "Meldeverpflichtung eines Verdachtes einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung".

Je höher die Melderaten, um so präziser können die Schlussfolgerungen sein, die im Hinblick auf beobachtete schwerwiegende Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung getroffen werden können.

Aktualisiert: 01.12.2003