Meldeformulare
Die Meldeformulare (§4b AMG und Übergangsregelung) können sowohl ausgedruckt per Post als auch als pdf-Datei per E-Mail verschickt werden.
Zur Dokumentation des gemeldeten Falls können die pdf-Daten auf dem Server des Meldenden abgespeichert werden. Bei einer Folgemeldung sollte die bei der Erstmeldung vergebene PEI-Nummer eingetragen werden, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
Aktualisiert: 21.11.2019