Paul-Ehrlich-Institut

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Mel­de­for­mu­la­re

Die Meldeformulare (§4b AMG und Übergangsregelung) können sowohl ausgedruckt per Post als auch als pdf-Datei per E-Mail verschickt werden.

Zur Dokumentation des gemeldeten Falls können die pdf-Daten auf dem Server des Meldenden abgespeichert werden. Bei einer Folgemeldung sollte die bei der Erst­meldung vergebene PEI-Nummer eingetragen werden, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.

Aktualisiert: 16.06.2023