Paul-Ehrlich-Institut

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Ge­we­be­vi­gi­lanz

Die Gewebevigilanz dient der Sicherheit bei der Anwendung von Geweben und Gewebezubereitungen. Gewebe und Gewebezubereitungen sind gemäß Arzneimittelgesetz (§ 4 Abs. 30 AMG) Arzneimittel.

Meldesystem in Deutschland

Im Arzneimittelgesetz (AMG) ist festgelegt, dass jeder Verdacht eines schwerwiegenden Zwischenfalls und einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion vom Inhaber einer Zulassung oder Genehmigung für Gewebezubereitungen unverzüglich der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden ist (§ 63i AMG).

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