Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung
Die Europäische Union (EU) hat ein neues Verfahren zur Kennzeichnung von Arzneimitteln eingeführt, die besonders engmaschig von den Regulierungsbehörden überwacht werden. Diese Arzneimittel werden als Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung bezeichnet. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet den Link zur Liste der Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung und zu weiteren Informationen bei der EMA an.
Arzneimittel, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, weisen ab Herbst 2013 in ihrer Packungsbeilage und in den Informationen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck zusammen mit einem kurzen Satz auf, in dem dessen Bedeutung erläutert wird:
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Die Liste der Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung veröffentlicht die europäische Arzneimittelagentur EMA.
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