Veterinärmedizin Pharmakovigilanz
Tierärzte und pharmazeutische Unternehmer sind verpflichtet, Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu melden.
Solche Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln werden an folgende zuständige Behörden übermittelt:
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige nationale Behörde für die Zulassung bzw. Registrierung von Tierarzneimitteln in Deutschland.
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Die Zuständigkeit für die Zulassung und Chargenfreigabe von Sera und Impfstoffen zur Anwendung beim Tier liegt beim Paul-Ehrlich-Institut in Langen.
- Bundestierärztekammer
Die Bundestierärztekammer nimmt auch die Meldungen auf und übermittelt sie an die zuständige Behörde.
- Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist auf EU-Ebene für gentechnisch hergestellte und innovative Arzneimittel zuständig, wobei die Europäische Agentur für Arzneimittelzulassung (EMA) die wissenschaftliche Evaluierung durchführt.
Aktualisiert: 21.11.2019