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An­trag auf be­ding­te Zu­las­sung des CO­VID-19-Impf­stoffs von Astra­Zene­ca ge­stellt

AstraZeneca hat am 11.01.2021 für den mit der Universität Oxford entwickelten COVID-19-Impfstoffkandidaten bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) eine bedingte Zulassung beantragt. Am 05.10.2020 startete das Rolling-Review-Verfahren für den Impfstoff: Die sukzessiv eingereichten Unterlagen werden seitdem von den Arzneimittelexpertinnen und -experten der nationalen Arzneimittelbehörden in Europa bei der EMA kontinuierlich bewertet. Am 29.01.2021 wird der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) nach derzeitiger Planung über eine mögliche Empfehlung zur Zulassung durch die Europäische Kommission entscheiden.

Personen prüfen Unterlagen (Quelle: Aymanejed/Pixabay.com)

Beim COVID-19-Impfstoff entwickelt von der Universität Oxford im Vereinigten Königreich und dem Pharma-Unternehmen AstraZeneca, handelt es sich um einen Vektorimpfstoff. Er besteht aus einem harmlosen, bei Menschen nicht vermehrungsfähigen Virus aus der Familie der Adenoviren (Erkältungsviren) von Schimpansen, das so modifiziert wurde, dass es das Gen mit dem Bauplan für die Herstellung eines optimierten Oberflächenproteins des SARS-Coronavirus-2 (Spikeprotein) enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Impfung gelangt das Impfvirus mit dem SARS-CoV-2-Gen in einige wenige menschliche Körperzellen. Die Zellen verwenden das Gen zur Herstellung des Spikeproteins. Das Immunsystem erkennt das Spikeprotein als fremd und bildet Antikörper und T-Zellen, die vor einer COVID-19-Erkrankung und einem schweren COVID-Verlauf schützen sollen.

Aktualisiert: 18.01.2021