Paul-Ehrlich-Institut

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In­for­ma­ti­on für Rei­sen­de

Stand: 19.08.2021

Sommerzeit ist Reisezeit und während der Corona-Pandemie ist die Corona-Schutzimpfung ein wichtiger Faktor, um sich selbst und andere auf Reisen zu schützen. Zum Schutz der Bevölkerung vor einreisebedingten Infektionsgefahren durch das Coronavirus SARS-CoV-2 regelt die am 01.08.2021 in Kraft getretene Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Deutschland. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet im Einklang mit der Verordnung einen tabellarischen Überblick über die Impfstoffe, die für den Nachweis eines COVID-19-Impfschutzes bei der Einreise nach Deutschland anerkannt werden, wenn Einreisende mit diesen Impfstoffen in Drittstaaten vollständig geimpft wurden. Es wird darüber informiert, wie diese Impfstoffe in Drittstaaten heißen.

COVID-19-Impfstoff mit Impfausweis (Quelle: PeterSchreiberMedia/Shutterstock.com)

Die Anerkennung des Impfstatus im internationalen Reiseverkehr wird auf Bundesebene geregelt. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) liegt ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 aufgeführten Impfstoffe erfolgt ist, und

  1. entweder aus der hier veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
  2. bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Bei der Ein- und Rückreise nach Deutschland werden Impfungen mit allen in der EU zugelassenen Impfstoffen sowie deren Äquivalenten in Drittstaaten (Original- und Lizenzproduktionen) anerkannt. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet allen Einreisenden eine Übersichtsliste mit den in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen sowie deren entsprechenden Produktnamen in Drittstaaten (außerhalb EU und EWR). Reisende, die im Ausland mit einem oder mehreren der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 aufgeführten Impfstoffe geimpft wurden, können in dieser Liste nach dem Produktnamen suchen, um sicherzugehen, dass ihre Impfung bei der Einreise nach Deutschland anerkannt wird.

Bescheinigungen über einen bestehenden Impfschutz erfolgen in der Regel durch die Impfärztin bzw. den Impfarzt. Das Paul-Ehrlich-Institut stellt keine Bescheinigungen aus.

Aktualisiert: 19.08.2021