Paul-Ehrlich-Institut

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Phar­ma­ko­vi­gi­lanz­re­port 2020 für im­mu­no­lo­gi­sche Tier­arz­nei­mit­tel er­schie­nen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat den jüngsten Pharmakovigilanzreport für immunologische Tierarzneimittel veröffentlicht. Dieser Bericht fasst die im Jahr 2020 in Deutschland gemeldeten Verdachtsfallmeldungen zu Nebenwirkungen von immunologischen Tierarzneimitteln zusammen. Zu den immunologischen Tierarzneimitteln in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts zählen vor allem Impfstoffe. Der Bericht erscheint jährlich im Deutschen Tierärzteblatt.

Hund wird geimpft (Quelle: Afrika Studio/Shutterstock.com)

Im Jahr 2020 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut für Immunologika in der Veterinärmedizin insgesamt 1.335 Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen aus Deutschland gemeldet. Dabei wurde vermehrt das unter www.vet-uaw.de zur Verfügung stehende Online-Meldeformular genutzt. Mit jeweils circa 30% betraf die Mehrzahl der Meldungen Reaktionen bei Hunden oder Schweinen. Beide Tierarten werden in Deutschland in großer Anzahl als Haus- bzw. Nutztiere gehalten. Besonders häufig wurden Hypersensitivitätsreaktionen in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gemeldet.

Hintergrund – Sicherheit von Tierarzneimitteln

Das Melden, systematische Erfassen und Bewerten von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen erfolgt im Rahmen des Spontanmeldesystems. Es ist eine zentrale Säule bei der Überwachung der Tierarzneimittelsicherheit, weil mit diesem System zeitnah neue Risikosignale detektiert und der Nutzen der Arzneimittel für das Tier maximiert werden kann.

Arzneimittel für Tiere unterliegen hohen Anforderungen an pharmazeutische Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Trotzdem können bei ihrer Anwendung unerwünschte und unerwartete Reaktionen auftreten.

Unerwartete Reaktionen zeigen sich häufig erst nach der Markteinführung eines Tierarzneimittels, wenn es an einer größeren Anzahl an Tieren unter normalen Alltagsbedingungen zum Einsatz kommt. Dabei können auch sehr seltene Reaktionen, unbekannte Arzneimittelwechselwirkungen oder besondere Empfindlichkeiten zutage treten.

Tierärztinnen und -ärzte sind nach der jeweiligen Berufsordnung der Länder zur Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der Bundestierärztekammer (BTK) und an die zuständige Bundesoberbehörde verpflichtet – bei Immunologika ist dies das Paul-Ehrlich-Institut, bei allen anderen Arzneimitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Außerdem kann auch jede Tierhalterin und jeder Tierhalter einen Verdacht auf Nebenwirkung direkt beim Paul-Ehrlich-Institut bzw. beim BVL melden und so einen direkten Beitrag zur Tierarzneimittelsicherheit und damit zur Tiergesundheit leisten.

Weitere Informationen

Pharmakovigilanzreport immunologische Tierarzneimittel 2020
www.vet-uaw.de

Aktualisiert: 16.09.2021