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CO­VID-19-mRNA-Impf­stoff Co­mir­na­ty – Halt­bar­keits­dau­er ver­län­gert

Für den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer wurde am 10.09.2021 in der EU die Haltbarkeitsdauer für gefrorene Durchstechflaschen von sechs auf neun Monate verlängert. Diese Verlängerung um drei Monate gilt für Durchstechflaschen von Impfstoffchargen, die nach Erteilung der Genehmigung hergestellt wurden. Darüber hinaus kann diese Verlängerung um drei Monate aber auch rückwirkend auf Durchstechflaschen von Chargen angewendet werden, die vor der Erteilung der Genehmigung hergestellt wurden. Die Lagerbedingungen von ‑90 °C bis ‑60 °C bleiben unverändert.

COVID-19-Impfstoff Corminaty (Quelle: JFCfilms/pixabay.de)

Die Verlängerung der Haltbarkeit um drei Monate gilt für alle Durchstechflaschen, die nach dem 10.09.2021 hergestellt wurden. Alle Durchstechflaschen mit einem Verfalldatum nach März 2022 weisen künftig bereits die neunmonatige Haltbarkeitsdauer auf und sind dann entsprechend gekennzeichnet.

Für Durchstechflaschen, die vor dem 10.09.2021 hergestellt wurden, ist es möglich, die Haltbarkeitsverlängerung um drei Monate rückwirkend anzuwenden, wenn der Karton ein auf dem Etikett aufgedrucktes Verfalldatum zwischen Juni 2021 und März 2022 zeigt und die zugelassenen Lagerbedingungen zwischen ‑90 °C und ‑60 °C eingehalten wurden.

Für solche aktuell schon im Umlauf befindliche Impfstoffchargen von Comirnaty gelten dann die folgenden Verfalldaten:

Aufgedrucktes DatumAktualisiertes Verfalldatum
Juni 2021September 2021
Juli 2021Oktober 2021
August 2021November 2021
September 2021Dezember 2021
Oktober 2021Januar 2022
November 2021Februar 2022
Dezember 2021März 2022
Januar 2022April 2022
Februar 2022Mai 2022
März 2022Juni 2022

Die Anforderungen an die Lagerbedingungen von -90 °C bis -60 °C bleiben unverändert. Innerhalb der neunmonatigen Haltbarkeitsdauer können ungeöffnete Durchstechflaschen für insgesamt zwei Wochen bei ‑25 °C bis ‑15 °C gelagert und transportiert werden. Danach ist eine erneute Aufbewahrung bei ‑90 °C bis ‑60 °C möglich.

Das Inverkehrbringen dieses COVID-19 Impfstoffes erfolgt auf der Basis der Verordnung zur Sicherstellung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung, MedBVSV).

Die Produktinformation von Comirnaty wurde bereits aktualisiert. Alle von dieser Änderung betroffenen Zusatzinformationen seitens des Herstellers zu Comirnaty werden entsprechend aktualisiert.

Weitere Information

Produktinformation Comirnaty

Aktualisiert: 01.10.2021