Paul-Ehrlich-Institut

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Zu­las­sung der mo­no­klo­na­len An­ti­kör­per-Kom­bi­na­ti­on Evus­held (Ti­xa­ge­vi­mab und Cil­ga­vi­mab) zur CO­VID-19-Pro­phy­la­xe er­teilt

Die Europäische Kommission hat am 25.03.2022 die monoklonale Antikörper-Kombination Evusheld (Tixagevimab und Cilgavimab) zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung zugelassen. Damit folgte sie der Zulassungsempfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) vom 24.03.2022. Antragsteller für die Zulassung ist das Unternehmen AstraZeneca AB. Die beiden in Evusheld enthaltenen Antikörper gehören zu den SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörpern.

Symbolbild Arzt formt zwischen seinen Händen ein Antikörper-Modell (Quelle:paulita/Shutterstock.com)

Der Antikörpercocktail Evusheld wird zur Vorbeugung von COVID-19 bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg angewendet. Die Anwendung sollte unter Bedingungen erfolgen, unter denen eine Behandlung schwerer Überempfindlichkeitsreaktionen, wie Anaphylaxie, möglich ist. Personen, die Evusheld erhalten haben, sollten nach der Anwendung gemäß lokaler medizinischer Praxis überwacht werden.

Evusheld in Deutschland bereits seit Februar verfügbar

Seit Mitte Februar 2022 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Rahmen der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) begrenzte Kontingente des Arzneimittels Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) zur Prophylaxe von COVID-19 für bestimmte Personengruppen zur Verfügung gestellt.

Aktualisiert: 25.03.2022