Antrag auf bedingte Zulassung des COVID-19-Impfstoffs VLA2001 des Unternehmens Valneva gestellt
Das Unternehmen Valneva hat für seinen COVID-19-Impfstoffkandidaten VLA2001 bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) am 18.05.2022 eine bedingte Zulassung beantragt. Das vorangegangene Rolling-Review-Verfahren für den Impfstoff hatte am 02.12.2021 begonnen. Die sukzessiv eingereichten Unterlagen wurden seitdem von den Arzneimittelexpertinnen und -experten der nationalen Arzneimittelbehörden in Europa kontinuierlich bewertet. Voraussichtlich in wenigen Wochen wird der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der EMA über eine mögliche Empfehlung zur Zulassung durch die Europäische Kommission entscheiden.
Hintergrund – COVID-19-Impfstoff VLA2001 von Valneva
Der Impfstoffkandidat des französisch-österreichischen Unternehmens Valneva ist ein Ganzvirus-Impfstoff gegen COVID-19.
Das Virus wird in sogenannten Vero-Zellen vermehrt. Dabei handelt es sich um eine Zelllinie, die sich von Nierenzellen der Afrikanischen Grünen Meerkatze ableitet. Nach der Anzucht der Viren werden die Viren inaktiviert. Der Impfstoff enthält zwei Wirkverstärker: Aluminiumhydroxid, das als Bestandteil einiger Impfstoffe bekannt ist, sowie CpG 1018. Auch CpG 1018 ist bereits als Wirkverstärker in einem in Europa zugelassenen Hepatitis-B-Impfstoff enthalten.
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