Gewebeversorgung in Deutschland 2023: Meldungen gemäß § 8d des Transplantationsgesetzes
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Übersicht zu den Meldungen gemäß § 8d des Transplantationsgesetzes (TPG) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Daten bieten eine umfassende Aufstellung aller Aktivitäten im Bereich der Gewinnung, Verarbeitung und der Ein- und Ausfuhr von humanen Geweben in Deutschland. Sie bilden eine Grundlage für Transparenz und Nachvollziehbarkeit in diesem Bereich der medizinischen Versorgung.
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Gewebeeinrichtungen sind gemäß § 4 Abs. 30c Arzneimittelgesetz (AMG) alle Einrichtungen, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Geweben, Gewebezubereitungen oder mit hämatopoetischen Stammzellen oder Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut durchführen. Sie sind gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet, ihre Tätigkeiten zu dokumentieren und jährlich einen Bericht mit den Angaben zu Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten humanen Gewebe an das Paul-Ehrlich-Institut mittels Online-Meldung zu übermitteln.
Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht die Daten jährlich anonymisiert in einem Gesamtbericht. Zu den erfassten Gewebearten zählen zum Beispiel Augenhornhäute, Femurköpfe oder Hautgewebe. Im Jahr 2023 wurden beispielsweise 13.757 Augenhornhäute in Deutschland entnommen, von denen 9.929 für Transplantationen bereitgestellt wurden.
Die Übersicht über die Meldungen nach § 8d TPG leistet einen Beitrag zur Transparenz, Planung und Qualitätssicherung im Bereich der Gewebeversorgung. Sie unterstützen Gewebeeinrichtungen, Behörden und politische Entscheidungsträger dabei, die Versorgungssituation besser einzuschätzen und Engpässe zu vermeiden.
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