Pharmakovigilanzreport 2024 für immunologische Tierarzneimittel erschienen
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat den jüngsten Pharmakovigilanzreport für immunologische Tierarzneimittel veröffentlicht. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die im Jahr 2024 in Deutschland gemeldeten Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Ereignissen (UE) nach Anwendung von immunologischen Tierarzneimitteln. Zu den immunologischen Tierarzneimitteln in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts zählen insbesondere alle Impfstoffe, Sera sowie Immuntherapeutika (z. B. monoklonale Antikörper, neuartige Therapien) und Tierallergene. Der Bericht erscheint jährlich im Deutschen Tierärzteblatt.
Quelle: Fam Veld/Shutterstock.com
Im Jahr 2024 gingen beim Paul-Ehrlich-Institut insgesamt 1.852 Verdachtsfälle zu unerwünschten Ereignissen (Nebenwirkungen und der Verdacht auf mangelnde Wirksamkeit) nach Anwendung von immunologischen Tierarzneimitteln in Deutschland ein. Die Mehrzahl der Verdachtsfallmeldungen betraf wie in den Vorjahren die Tierarten Hund und Schwein. Die Anzahl der Meldungen für das Rind und kleine Wiederkäuer sind im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 deutlich gestiegen. Dies ist durch die Infektionswelle mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Blue Tongue Virus, BTV) vom Serotyp 3 (BTV-3) und den damit verbundenen Impfungen bedingt. Aufgrund der aktiven Seuchenzüge von BTV-3 und der oft sehr begrenzten Informationen aus Laboruntersuchungen ist bei einem hohen Anteil der Meldungen mit Verdacht auf ungenügende Wirksamkeit oder Ereignisse mit Todesfolge bei Wiederkäuern unklar, ob die Impfung gegen BTV-3 oder eine Infektion mit BTV-3 selbst die Ursache für die beobachteten Symptome war. Die Impfstoffe gegen BTV bieten insgesamt ein positives Nutzen-Risiko-Profil und die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt eine saisonal rechtzeitige Impfung von Wiederkäuern gegen BTV-3.
Hintergrund – Sicherheit von Tierarzneimitteln
Jedes Arzneimittel kann neben den erwünschten auch unerwünschte Wirkungen haben. Dies gilt auch für immunologische Tierarzneimittel. Obwohl vor der Erteilung einer Zulassung verschiedene Prüfungen zur Sicherheit und Wirksamkeit stattfinden, lassen sich einzelne Risiken von Tierarzneimitteln erst bei der Anwendung an einer größeren Anzahl an Tieren unter Praxisbedingungen erkennen, z. B. sehr seltene Reaktionen oder unbekannte Arzneimittelwechselwirkungen.
Das Melden, systematische Erfassen und Bewerten von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen erfolgt im Rahmen des Spontanmeldesystems. Es ist eine zentrale Säule bei der Überwachung der Tierarzneimittelsicherheit, da mit diesem System zeitnah neue Risikosignale detektiert und gegebenenfalls risikominimierende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Tierärztinnen und -ärzte sind nach der jeweiligen Berufsordnung der Länder zur Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der Bundestierärztekammer (BTK) und an die zuständige Bundesoberbehörde verpflichtet – bei Immunologika ist dies das Paul-Ehrlich-Institut, bei pharmazeutischen Arzneimitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Außerdem kann auch jede Tierhalterin und jeder Tierhalter einen Verdacht auf Nebenwirkung oder mangelnde Wirksamkeit direkt beim Paul-Ehrlich-Institut bzw. beim BVL über das Online-Meldeportal melden und so einen direkten Beitrag zur Tierarzneimittelsicherheit und damit zur Tiergesundheit leisten.
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