Paul-Ehrlich-Institut

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Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht Bericht zur Gewebeversorgung in Deutschland 2024 gemäß § 8d des Transplantationsgesetzes

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat den Bericht zur Gewebeversorgung in Deutschland für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält Daten, die gemäß § 8d des Transplantationsgesetzes (TPG) von Gewebeeinrichtungen an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden. Er bietet eine umfassende Aufstellung aller Aktivitäten im Bereich der Gewinnung, Verarbeitung und der Ein- und Ausfuhr von humanen Geweben in Deutschland und bildet eine Grundlage für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der medizinischen Versorgung mit humanen Geweben.

Ärztin mit virtueller Darstellung eines Herzens Quelle: mi_viri/Shutterstock.com

Gewebeeinrichtungen sind gemäß § 4 Abs. 30c Arzneimittelgesetz (AMG) alle Einrichtungen, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Geweben, Gewebezubereitungen oder mit hämatopoetischen Stammzellen oder Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut durchführen. Sie sind gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet, ihre Tätigkeiten zu dokumentieren und jährlich einen Bericht mit den Angaben zu Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten humanen Geweben an das Paul-Ehrlich-Institut mittels Online-Meldung zu übermitteln. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht die Daten jährlich anonymisiert in einem Gesamtbericht.

Im Jahr 2024 meldeten 764 Kliniken, Behandlungszentren und spezialisierte Arzt-praxen Daten zu humanen Geweben an das Paul-Ehrlich-Institut. Zu den erfassten Gewebearten zählen zum Beispiel Augenhornhäute, Herzklappen oder Hautgewebe. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise 15.668 Augenhornhäute in Deutschland entnommen und 11.431 transplantiert. Eine Augenhornhauttransplantation kann Menschen die Sehkraft zurückgeben, bei denen das Sehvermögen, aufgrund von Eintrübungen oder Verletzungen der Augenhornhaut, eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden ist.

Der Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts über die Meldungen nach § 8d TPG leistet einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, Planung und Qualitätssicherung im Bereich der Gewebeversorgung in Deutschland.

Aktualisiert: 17.12.2025