Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Aus­schuss für Hu­manarz­nei­mit­tel der EMA (CHMP) emp­fiehlt Wi­der­ruf der Zu­las­sung von Be­va­ci­zu­mab (Avas­tin) in Kom­bi­na­ti­on mit Do­ce­ta­xel bei me­ta­sta­sie­ren­dem Brust­krebs

Bevacizumab (Avastin) ist in der EU unter anderem zur Erstlinienbehandlung von metastasierendem Brustkrebs in Kombination mit den Taxanen Paclitaxel (seit 03/2007) oder Docetaxel (seit 07/2009) zugelassen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA (CHMP) hat im Jahr 2010 eine Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für diese Zulassung von Avastin vorgenommen (sog. Artikel-20-Verfahren gemäß der Verordnung 726/2004 EG). Dabei kommt er zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Kombination Bevacizumab plus Paclitaxel nach wie vor positiv ist, für die Kombination Bevacizumab plus Docetaxel jedoch inzwischen nicht mehr als positiv eingeschätzt werden kann. Er empfiehlt daher, die Zulassung für diese Kombination (Bevacizumab plus Docetaxel) bei metastasierendem Brustkrebs zu widerrufen. Die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission steht noch aus (EMA Press Release vom 16.12.2010).

Hintergrund für diese Bewertung waren Daten aus einer neueren Studie, die primär die Wirksamkeit von Bevacizumab in Kombination mit anderen Chemotherapeutika untersuchte. Dabei zeigte sich in einer kleinen Untergruppe der Patienten, die mit der Kombination Bevacizumab plus Docetaxel behandelt worden waren, im Vergleich zu der mit Docetaxel plus Placebo behandelten Untergruppe ein schwächerer Effekt auf das progressionsfreie Überleben (progression-free-survival, PFS) als bisher aus der Studie zur Zulassung dieser Kombination zu erwarten war. Während in der zulassungsrelevanten Studie keine negative Auswirkung auf das Gesamtüberleben (overall survival, OS) beobachtet wurde, zeigte sich hier außerdem eine negative Tendenz hinsichtlich des Gesamtüberlebens. Im Gegensatz dazu bestätigten nach Ansicht des CHMP die Ergebnisse einer zweiten Untergruppe von Patienten aus derselben Studie, die eine Kombination von Bevacizumab mit Paclitaxel erhielten, im Trend die günstige Auswirkung dieser Kombinationstherapie auf das PFS.

Der CHMP kommt daher zu dem Schluss, dass Bevacizumab nur noch in Kombination mit dem Taxan Paclitaxel, aber nicht mehr mit Docetaxel, zur Behandlung von metastasierendem Brustkrebs empfohlen werden kann. Betroffenen Patientinnen, die mit letzterer Kombination behandelt werden, wird geraten, ihre weiterführende Behandlung mit ihrem Arzt zu besprechen.

Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat zunächst aus den neuen Daten andere Schlussfolgerungen gezogen: In den USA ist Bevacizumab seit 2008 bei metastasierendem Brustkrebs ausschließlich in der Kombination mit Paclitaxel zugelassen. Wie die FDA am 16. Dezember 2010 bekanntgab, empfiehlt sie den Widerruf dieser Zulassung für Bevacizumab bei metastasierendem Brustkrebs, also für die Kombination, deren Zulassung in der EU bestehen bleibt. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Die FDA führt an, dass die beschleunigte Zulassung in den USA 2008 daran geknüpft war, dass weiterführende Studien entweder eine Erhöhung des PFS in gleicher Größenordnung wie bei der ursprünglichen Zulassungsstudie oder eine Verbesserung des OS zeigen würden. Nach Vorliegen der zusätzlichen Daten kam die FDA zu dem Schluss, dass diese das Ausmaß des bisher angenommenen positiven Effektes auf das PFS nicht bestätigen. Insgesamt führe der in allen bisherigen Studien gezeigte geringe Nutzen von Bevacizumab vor dem Hintergrund schwerwiegender Nebenwirkungen (Bluthochdruck, Proteinurie, Blutungen, Wundheilungskomplikationen, Perforationen, thrombembolische Ereignisse inklusive Schlaganfall, Myokardinfarkt etc.) zu einem negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Erstlinienbehandlung von Bevacizumab bei metastasierendem Brustkrebs.

Aktualisiert: 02.02.2011