Paul-Ehrlich-Institut

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Anhörung zur Einführung von Mindeststandards für Blutscreening-Tests

Anhörung für eine Auflage nach §28 Abs. 3c AMG zur Gewährleistung einer angemessenen Qualität und Risikovorsorge für die Sicherheit von Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellpräparaten zur Hämatopöetischen Rekonstitution, die unter Verwendung von In-Vitro-Diagnostika (IVD) zur Spender-Untersuchung auf HIV, HBV und HCV geprüft werden.

Anhörung zur Einführung von Mindeststandards für Blutscreening-Tests

Aktualisiert: 21.12.2011