Paul-Ehrlich-Institut

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Hin­weis für Groß­händ­ler und Par­al­lel­ver­trei­ber zu Avas­tin und Her­cep­tin fran­zö­si­schen Ur­sprungs – Ver­dacht auf Il­le­ga­li­tät

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist darauf hin, dass die Arzneimittel Avastin und Herceptin französischen Ursprungs mit hoher Wahrschein­lichkeit als illegal einzustufen sind, sofern diese aus Frankreich exportiert und auf anderen europäischen Märkten gehandelt bzw. vertrieben werden.

Avastin und Herceptin werden in Frankreich von dem Zulassungsinhaber direkt an Krankenhäuser und Kliniken geliefert.

Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) bestätigte gegenüber der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), dass Krankenhäuser und Kliniken in Frankreich Arzneimittel nicht aus Frankreich exportieren dürfen. Diese Information stimmt auch mit den Angaben des Zulassungsinhabers überein.

Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt daher die Abklärung der Legalität der gesamten Lieferkette für diese Arzneimittel, sofern diese Arzneimittel auf dem deutschen Markt gehandelt oder vertrieben wurden bzw. werden sollen.

Aktualisiert: 19.12.2018