Paul-Ehrlich-Institut

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Zur Fra­ge der Un­be­denk­lich­keit der Impf­stof­fe ge­gen die Blau­zun­gen­krank­heit in Be­zug auf die Le­bens­mit­tel­si­cher­heit

Alle derzeit angewendeten Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit sind inaktiviert, enthalten also keinen vermehrungsfähigen ('lebendigen') Erreger. Zudem wäre das Virus der Blauzungenkrankheit für den Menschen, auch für Kleinkinder, ungefährlich, da der Mensch für das Virus nicht empfänglich ist.

Geimpft werden ausschließlich Haus- und einige Wild-Wiederkäuer (z.B. sog. 'Gatterwild' und empfängliche Zootiere). Soweit es sich dabei um lebensmittel-liefernde Tiere handelt, müssen die Bestandteile der Impfstoffe auf mögliche Rückstände in Fleisch und Milch überprüft werden. Für diese Beurteilung von Rückständen (Maximum Residue Limits, MRL) ist bei zentralisiert zugelassenen Tierimpfstoffen die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMEA) zuständig.

Die Adjuvantien (Aluminiumhydroxid und Saponine) und auch das in manchen Impfstoffen eingesetzte Konservierungsmittel Thiomersal werden schon seit Jahrzehnten bei der Impfstoffproduktion verwendet. Aluminiumhydroxid und Thiomersal werden auch in Impfstoffen für den Menschen eingesetzt. Saponine sind pflanzliche Stoffe, die in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika zugesetzt werden.

Alle Stoffe sind in den eingesetzten Konzentrationen für den Verbraucher unbedenklich. Sie waren bisher schon im Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens bei der Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs gelistet und werden auch künftig in der neuen Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 für den Verbraucher tierischer Lebensmittel als unbedenklich klassifiziert.
Die entsprechenden fachlichen Stellungnahmen der EMEA zu den Bestandteilen der Blauzungenimpfstoffe sind auf deren Homepage nachzulesen (siehe 'Weitere Informationen').

Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage einer Empfehlung der EMEA im März 2009 eine Zulassung unter besonderen Bedingungen für den Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit BTVPUR AlSap 8 (Fa. Merial) erteilt. Für diesen Impfstoff wurde aus den oben genannten Gründen keine Wartezeit festgelegt. Die hierzu vorliegenden Informationen für die Öffentlichkeit sind für jedermann einsehbar (siehe auch einzelne Dokumente bei 'Weitere Informationen').

Aktualisiert: 25.09.2009