Paul-Ehrlich-Institut

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts möchten wir gerne statistische Informationen vollständig anonymisiert erfassen und analysieren. Dürfen wir hierzu vorübergehend einen Statistik-Cookie setzen?

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen.

OK

Ge­neh­mi­gun­gen

In Deutschland erteilt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Genehmigungen bzw. Bescheinigungen für

  • Gewebezubereitungen nach § 21a Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • nicht routinemäßig hergestellten Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) nach § 4b Abs. 3 AMG
  • Stammzellzubereitungen nach § 21a Abs. 1 AMG.

Aktualisiert: 21.11.2019