Paul-Ehrlich-Institut

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Leis­tungs­stu­di­en mit the­ra­pie­be­glei­ten­den In-vi­tro-Dia­gno­s­ti­ka (CDx)

In-vitro-Diagnostika, die

  • als therapiebegleitende Diagnostika (Companion Diagnostic, CDx) entwickelt werden,
  • im Rahmen einer klinischen Arzneimittelprüfung interventionell eingesetzt werden sollen (bspw. zur Patientenselektion) und
  • für ihren Verwendungszweck nicht CE-markiert sind,

benötigen hierfür ab 26.05.2022 eine Genehmigung.

Diese "Genehmigung einer CDx-Leistungsstudie" beinhaltet eine sequentielle Bewertung durch eine Ethikkommission und die für das Arzneimittel zuständige Bundesoberbehörde.

Im Falle einer Ko-Entwicklung erfolgt idealerweise die Beantragung der Genehmigung der CDx-Leistungsstudie zeitgleich mit der Beantragung der Genehmigung der dazugehörigen klinischen Arzneimittelprüfung des Arzneimittels.

Erst- und Änderungsanträge für die Genehmigung und das Anzeigen von CDx-Leistungsstudien stellen Sie bitte über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS). Dieses informiert auch über die für die Bewertung bereitzustellenden Dokumente.

Fristen für den Erstantrag auf Genehmigung einer Leistungsstudie

Rechtsgrundlage: Art 66 Abs. 7(b) IVDR und § 31a Abs. 2 MPDG

Fristen für den Erstantrag auf Genehmigung einer Leistungsstudie (Quelle: Paul-Ehrlich-Institut)

Kontakt

Innovationsbüro
Telefon: +49 6103 77 2772
E-Mail: cdx@pei.de

Aktualisiert: 10.06.2022