Paul-Ehrlich-Institut

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Vo­ta zu kli­ni­schen Prü­fun­gen

Die Expertenfachgruppe 05 "Klinische Prüfung" der Landes-überwachungsbehörden bei der ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) gibt die Vota zu klinischen Prüfungen heraus.

Bei der Durchführung von klinischen Prüfungen in Deutschland ist deutsches Recht einzuhalten.

Aktualisiert: 21.11.2019