Paul-Ehrlich-Institut

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Mel­dung an das PEI

Im Arzneimittelgesetz (AMG), im Transfusionsgesetz (TFG), im Transplantationsgesetz (TPG), im Infektionsschutzgesetz sowie in der Tierimpfstoffverordnung (TierImpfStV) sind gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten verankert. Ein Teil dieser Meldungen muss an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfolgen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Meldung an das PEI beispielsweise zu Verdachtsfällen von Arzneimittelnebenwirkungen oder zu einem Lieferengpass eines Human-Impfstoffs.

Aktualisiert: 01.10.2021