Paul-Ehrlich-Institut

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FAQ - Häu­fig ge­stell­te Fra­gen

Blut und Blutprodukte

Sind Blutspenden, Blutprodukte und Stammzellzubereitungen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 sicher?

In zwei vom Paul-Ehrlich-Institut unterstützten Untersuchungen wurde bestätigt, dass genetisches Virusmaterial im Blut von mit SARS-CoV-2 infizierten Personen mit geringen oder mäßigen Krankheitssymptomen nicht nachweisbar ist. Die Übertragung infektiöser SARS-CoV-2-Viren durch Blutkomponenten kann daher für Personen ausgeschlossen werden, die die Spendeeinschlusskriterien erfüllen.

Um die Sicherheit des Empfängers wie auch des Spenders zu gewährleisten, wurden in einer nationalen Richtlinie, der Richtlinie Hämotherapie, Spenderauswahlkriterien festgelegt. Hierzu gehören die routinemäßige Messung der Körpertemperatur und des Hämoglobinwertes sowie eine infektionsbezogene Befragung der spendewilligen Personen. Alle Hinweise auf eine Infektionskrankheit führen zu einer vorübergehenden Rückstellung der Spenderin bzw. des Spenders.

Zudem wurden Laboruntersuchungen und Rückstellfristen festgelegt, um die Übertragung von definierten Infektionserreger wie HIV, HBV, HCV, HEV, Malaria-Erreger, Chikungunya-Virus, WNV (West-Nil-Virus) und Zika-Virus zu verhindern.

Hinsichtlich der Blutspende von Personen mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion bzw. mit einem gesicherten Kontakt wurden vom Paul-Ehrlich-Institut Empfehlungen ausgesprochen und an den aktuellen Kenntnisstand angepasst.

Spendewillige Personen mit fieberhafter SARS-CoV-2-Infektion sollten entsprechend der Vorgaben zu ihrem eigenen Schutz für mindestens vier Wochen nach völliger Genesung von der Spende zurückgestellt werden. Nach einem unkomplizierten Infekt mit positivem Testergebnis und einem symptomfreien Verlauf sollten die Betroffenen für mindestens eine Woche nicht für eine Blutspende zugelassen werden. Hierbei sind jedoch immer die jeweils aktuellsten Empfehlungen (Corona-Verordnungen, RKI, etc.) zu beachten.

Entsprechend den derzeitigen Vorgaben dürfen Personen mit einem gesicherten Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten sowie zu COVID-19-Erkrankten spenden, wenn eine Infektion ausgeschlossen wurde (Vorliegen eines negativen Antigentest- bzw. PCR-Ergebnisses).

Um temporäre Engpässe bei der Versorgung mit Blutkomponenten zu vermeiden, ist es weiterhin dringend erforderlich, dass weiterhin in ausreichender Menge Blut gespendet wird. Alle spendewilligen Personen, die frei von einer akuten Infektion sind, sollten daher Blut spenden.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit steht das Paul-Ehrlich-Institut den Landesbehörden bei Fragen zur Sicherheit wie auch zur Sicherstellung der Versorgung mit Blut-, Plasma und Stammzellprodukten zur Verfügung.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Änderung der bisherigen Vorgaben erforderlich machen, wird das Paul-Ehrlich-Institut die Blutspendeeinrichtungen sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren.

Aktualisiert: 14.03.2023

Ist es möglich, nach einer Impfung Blut oder Plasma zu spenden? Gelten für die Impfung gegen SARS-CoV-2 besondere Regeln?

Ja, nach einer Impfung kann Blut oder Plasma gespendet werden. Wie schnell das möglich ist, hängt von der Art des Impfstoffes ab.

Bei einer Impfung mit einem Totimpfstoff (z.B. Tetanus-Impfstoffe, viele Influenza-Impfstoffe) ist eine Blutspende bereits nach einem Tag möglich.

Bei Impfungen mit Impfstoffen, die lebende bzw. abgeschwächte Viren enthalten (z.B. Mumps, Masern, Gelbfieber), ist eine Wartezeit von vier Wochen einzuhalten. Details zum Zeitraum der Blutspende nach bestimmten Impfungen bietet das Robert Koch-Institut.

Auch nach einer COVID-19-Impfung mit den derzeit zugelassenen Impfstoffprodukten kann Blut oder Plasma gespendet werden. In Europa sind bisher mRNA-Impfstoffe, inaktivierte Ganzvirus-, Vektor-basierte- und Protein-basierte COVID-19-Impfstoffprodukte zugelassen. Eine Blutspende ist möglich, sobald geimpfte Personen frei von unerwünschten Reaktionen sind (wie z. B. lokalen Hautreaktionen, Fieber, Gliederschmerzen). In jedem Fall erfolgt die Spendenfreigabe entsprechend den nationalen Vorgaben in der Richtlinie Hämotherapie, durch eine Impfärztin bzw. einen Impfarzt.

Aktualisiert: 14.03.2023

Wer legt die Regeln für den Ausschluss von der Blutspende fest?

Die Ein- und Ausschlusskriterien für Personen, die in Deutschland Blut spenden möchten, werden in der "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" (Richtlinie Hämotherapie) durch die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut aufgestellt.

Nach Anhörung von Sachverständigen und unter Berücksichtigung der Richtlinien und Empfehlungen der Europäischen Union, des Europarates und der Weltgesundheitsorganisation zu Blut und Blutbestandteilen stellt die Bundesärztekammer in Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut in der Richtlinie Hämotherapie den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten fest. Bei der Erarbeitung wird die angemessene Beteiligung von Sachverständigen der betroffenen Fach- und Verkehrskreise, insbesondere der Träger der Spendeeinrichtungen, der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der zuständigen Behörden von Bund und Ländern sichergestellt.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)

Aktualisiert: 15.09.2023

Wer darf Blut spenden und wer nicht?

In Deutschland wurde in den letzten Jahren ein sehr hohes Sicherheitsniveau durch eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen bei der Auswahl von Personen, die Blut spenden möchten, erreicht. Dazu gehören sowohl eine verpflichtende Testung auf bestimmte Infektionserreger, wie z. B. HIV, Hepatitis B- und C-Virus und den Syphilis-Erreger T. pallidum, als auch eine Anamnese mit detaillierter Befragung der spendewilligen Person zu aufgetretenen Erkrankungen, durchgemachten Infektionen, Impfungen, Reisen und Sexualverhalten, die u. U. zu einem Ausschluss oder zu einer Rückstellung von der Blutspende führen können. Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einer Rückstellung von der Spende führt, hat nach der neuen Gesetzgebung (s. §12 a Transfusionsgesetz vom 16.03.2023) auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen und Sexualpartner sowie die Transgeschlechtlichkeit werden bei der Bewertung des Risikos nicht berücksichtigt. Dieses Vorgehen soll zur Vermeidung von Diskriminierung bei der Spenderauswahl beitragen.

Beispiele für den Ausschluss von der Blutspende sind:

  • Personen mit bestimmten Krankheiten (zum Teil auch zum Eigenschutz),
  • Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE),
  • Personen, die Xenotransplantate oder Frischzellen tierischen Ursprungs erhalten haben,
  • Personen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich einnehmen,
  • Personen bei denen bestimmte Infektionen nachgewiesen wurden, wie z.B. HIV oder HCV.

Beispiele für die zeitlich begrenzte Rückstellung von der Blutspende sind:

  • Personen nach Rückkehr aus einem Malaria-Endemiegebiet. Eine Rückstellung erfolgt für 6 Monate ab dem Tag der Rückkehr.
  • Personen mit einem Sexualverhalten, das ein innerhalb der letzten 4 Monate deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Monate.
  • Personen nach Tätowierungen sowie anderen kosmetischen Eingriffen mit Haut- oder Schleimhautverletzungen (z. B. Ohrlöcher, Piercings, transdermale Implantate, Cutting, Branding, permanentes Make-Up). Eine Rückstellung erfolgt für 4 Monate.
  • Personen nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Wochen nach Impfung.
  • Personen nach Rückkehr aus einem West-Nil-Virus-Endemiegebiet in der Zeit zwischen dem 1. Juni und 30. November eines jeden Jahres. Eine Rückstellung erfolgt für 4 Wochen.

Die vollständige inhaltliche Aufzählung aller Ausschluss- und Rückstellungskriterien ist in der Richtlinie Hämotherapie in Kapitel 2.2.4.3 Anforderungen an den Spender (Ausschlusskriterien/Rückstellungskriterien) aufgeführt.

Aktualisiert: 15.09.2023

Aktualisiert: 15.09.2023