Paul-Ehrlich-Institut

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Glossar

Das Paul-Ehrlich-Institut bietet in diesem Glossar Definitionen an, die den Nutzerinnen und Nutzern helfen sollen, die regulatorische und biomedizinische Terminologie zu verstehen. Die Definitionen können vom juristischen und medizinischen Sprachgebrauch in Deutschland und Europa abweichen.

ICMRAInternational Coalition of Medicines Regulatory Agencies

Die internationale Koalition der Arzneimittelbehörden (International Coalition of Medicines Regulatory Agencies, ICMRA) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arzneimittelbehörden aus allen Regionen der Welt, die sich für einen weltweiten Zugang zu sicheren, wirksamen und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln einsetzt. Das Paul-Ehrlich-Institut ist Mitglied der ICMRA.

Aktualisiert: 12.04.2023

Immunmodulator

Immunmodulatoren sind Arzneimittel, die das Immunsystem beeinflussen. Sie können stimulierend wirken, also die Immunabwehr verstärken oder das körpereigene Immunsystem unterdrücken (Immunsupression).

Aktualisiert: 21.11.2019

Impfkomplikation

Meldepflichtig für die Ärzteschaft ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) "der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung". Dabei handelt es sich um eine nach einer Impfung auftretende Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte und über übliche Impfreaktionen hinausgeht (Synonym = Impfkomplikation). Übliche Impfreaktionen sind z. B. kurzzeitige, vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer ‚Impfkrankheit‘ (Beispiel: nicht ansteckender Masern-ähnlicher Hautausschlag).

Aktualisiert: 16.05.2022

Impfreaktion

Als Impfreaktion werden kurzzeitige vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auf den Impfstoff verstanden, die das übliche Ausmaß nicht überschreiten und die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, wie z. B. Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle, erhöhte Temperatur, Fieber, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder andere grippeähnliche Beschwerden. Impfreaktionen sind eine Form von Nebenwirkungen.

Aktualisiert: 15.01.2024

Impfschaden

Unter einem Impfschaden versteht man nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung hinausgeht. § 5 SGB XIV regelt den Grad der Schädigungsfolge und legt fest, dass vorübergehende Gesundheitsstörungen von bis zu sechs Monaten nicht zu berücksichtigen sind.

Haben Geimpfte oder deren Angehörige den Verdacht, nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten zu haben, besteht die Möglichkeit, nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Verbindung mit § 4 SGB XIV einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu stellen.

Gemäß § 4 Abs. 4 SGB XIV genügt für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.

Nach § 113 Abs. 5 SGB XIV muss der Antrag auf Entschädigung jeweils bei dem Landesversorgungsamt des Bundeslandes gestellt werden, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.

Weitere Informationen

Aktualisiert: 29.01.2024

IQWIG – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) ist ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut. Der G-BA und das Bundesministerium für Gesundheit beauftragen das IQWIG unter anderem mit dem Vergleich von Arzneimitteln untereinander. Ziel ist es, der Öffentlichkeit Informationen über den Nutzen, die Qualität und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Aktualisiert: 21.11.2019