Glossar
Das Paul-Ehrlich-Institut bietet in diesem Glossar Definitionen an, die den Nutzerinnen und Nutzern helfen sollen, die regulatorische und biomedizinische Terminologie zu verstehen. Die Definitionen können vom juristischen und medizinischen Sprachgebrauch in Deutschland und Europa abweichen.
G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
GCP – Good Clinical Practice
GCP - Good Clinical Practice, gute klinische Praxis: Ein Kodex internationaler Standards in Bezug auf Design, Durchführung, Leistung, Überwachung, Prüfung, Aufzeichnung, Analyse und Berichterstattung von klinischen Studien. Eine gute klinische Praxis gewährleistet, dass die Ergebnisse einer Studie glaubwürdig und genau sind und dass die Rechte und die Vertraulichkeit der Studienteilnehmer gewahrt bleiben.
Gefälschte Arzneimittel
Eine Arzneimittelfälschung ist gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Arzneimittel, das in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet wurde. Das bedeutet, dass zur Identität, zu den Inhaltsstoffen und/oder der Herkunft falsche Angaben gemacht werden.
Gentherapeutikum
Ein Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel, dessen Wirkstoff eine Nukleinsäure (Träger der Erbinformationen) enthält oder daraus besteht. Es wird eingesetzt, um eine Nukleinsäuresequenz zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.
GLP – Good Laboratory Practice
Good Laboratory Practice - gute Laborpraxis: Ein Normenkodex für die Prüfung von Arzneimitteln in Laboratorien während ihrer Entwicklung.
GMP – Good Manufacturing Practice
Good Manufacturing Practice (GMP) - gute Herstellungspraxis - Ein Standardkodex für die Herstellung, Verarbeitung, Verpackung, Freigabe und Aufbewahrung eines Arzneimittels.
Guideline
Ein Dokument mit Anleitungen zu wissenschaftlichen oder regulatorischen Aspekten der Entwicklung von Arzneimitteln und Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen. Obwohl die Richtlinien nicht rechtsverbindlich sind, müssen die Antragsteller etwaige Abweichungen begründen.
GVP – Good Pharmacovigilance Practice
Gute Pharmakovigilanzpraxis (GVP): Eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung der Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln in der Europäischen Union.