Aktuelles – 14.05.2025
Arzneimittelsicherheit
Pharmakovigilanzbericht zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe – Sachstand 31.12.2024
FAQ: Was ist bei der Nutzung der öffentlichen Daten zu Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen zu beachten?
Internationale Arbeit
CHMP-Meeting-Highlights April 2025
PRAC-Meeting-Highlights April 2025
Hinweis zum Thema Impfschäden
Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen keine Informationen, Zahlen/Daten zu Impfschadensverfahren vor.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden ausschließlich vom Landesversorgungsamt des Bundeslandes bearbeitet, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Informationen zur zuständigen Behörde, zu Entschädigungen bei behördlichen Maßnahmen und Zahlungsverpflichteten bieten die §§ 4, 5 und 113 SGB XIV.
Wichtige Kurzlinks für Ihre Recherchen
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