Aktuelles – 20.01.2026
Nachhaltigkeit
Paul-Ehrlich-Institut erhält EMAS-Zertifizierung
Arzneimittelversorgung
Efluelda mit italienischer Beschriftung in Deutschland verfügbar
In-Vitro-Diagnostika
Paul-Ehrlich-Institut zum EU-Referenzlabor für In-vitro-Diagnostika zur Blutgruppenbestimmung benannt
Pharmakovigilanz
CAR-T-Zelltherapie und sekundäre Tumorentstehung – Zufall oder Zusammenhang?
Pandemievorsorge
ZEPAI empfängt HERA-Delegation zum Austausch über die Zukunft der Pandemiebereitschaft
#ImpfstoffFakten
#ImpfstoffFakten wirken weiter: Das Paul-Ehrlich-Institut informiert über Impfstoffe – auch über die digitale Aufklärungskampagne hinaus
Arzneimittelsicherheit
Pharmakovigilanzbericht zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe – Sachstand 31.12.2024
FAQ: Was ist bei der Nutzung der öffentlichen Daten zu Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen zu beachten?
Hinweis zum Thema Impfschäden
Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen keine Informationen, Zahlen/Daten zu Impfschadensverfahren vor.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden ausschließlich vom Landesversorgungsamt des Bundeslandes bearbeitet, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Informationen zur zuständigen Behörde, zu Entschädigungen bei behördlichen Maßnahmen und Zahlungsverpflichteten bieten die §§ 4, 5 und 113 SGB XIV.
Wichtige Kurzlinks für Ihre Recherchen
nach oben