Aktuelles – 15.03.2024
Führungsteam
Apl. Prof. Dr. Zoe Waibler zur kommissarischen Vizepräsidentin bestellt
Informationen zur Chargenprüfung der COVID-19-Impfstoffe
Ist die gleichbleibende Qualität der Impfstoffchargen gewährleistet?
Werden die Chargen von mRNA-Impfstoffen auf Rest-DNA-Gehalt geprüft?
Methodik der Prüfung von COVID-19-mRNA-Impfstoffen bei angeblichen Verunreinigungen
Pressemitteilungen
Das Hepatitis-E-Virus – Neue Erkenntnisse zur gezielten Behandlung und Diagnose
Pharmakovigilanz
Verdachtsfallmeldungen von Nebenwirkungen – Daten für 2022 und 2023 erschienen
Erklärvideos: Wie die Sicherheit von Arzneimitteln überwacht wird – Das Spontanmeldesystem
Hinweis zum Thema Impfschäden
Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung nicht zuständig.
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen keine Informationen, Zahlen/Daten zu Impfschadensverfahren vor.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden ausschließlich vom Landesversorgungsamt des Bundeslandes bearbeitet, auf dessen Gebiet die Impfung durchgeführt wurde. Informationen zur zuständigen Behörde, zu Entschädigungen bei behördlichen Maßnahmen und Zahlungsverpflichteten bieten die §§ 4, 5 und 113 SGB XIV.
Wichtige Kurzlinks für Ihre Recherchen
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