Wird ein Antrag auf wissenschaftliche Beratung bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingereicht und seitens des pharmazeutischen Unternehmers eine Beteiligung von Experten des G-BA am Beratungsgespräch gewünscht, übermittelt die Bundesoberbehörde 3 - 4 Wochen vor dem vereinbarten Beratungsgespräch die eingereichten Unterlagen zur Vorbereitung an den G-BA.