Paul-Ehrlich-Institut

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Be­kannt­ma­chung des Paul-Ehr­lich-In­sti­tuts über die An­for­de­run­gen an die dia­gno­s­ti­sche Er­pro­bung von Nu­kle­in­säu­re-Am­pli­fi­ka­ti­ons­tech­ni­ken zum Nach­weis, zur Be­stä­ti­gung und zur quan­ti­ta­ti­ven Be­stim­mung von Mar­kern von HIV-In­fek­tio­nen (HIV 1 und HIV 2) so­wie von He­pa­ti­tis B und C in Pro­ben mensch­li­chen Ur­sprungs (vom 27.Ok­to­ber 2000)

Sie finden diese Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 213 vom 14. November 2000, S. 21805

Die "Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung und staatliche Chargenprüfung auf Tests zur In-vitro-Diagnostik nach dem Arzneimittelgesetz (In-vitro-Diagnostika-Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz - IVD-AMG-V) vom 24. Mai 2000" (BGBl. I, S. 746) regelt in § 3 Ziff. 2. für Nukleinsäureamplifikationstests oder techniken (NAT), dass deren Zulassungsunterlagen innerhalb von sechs Monate nach Bekanntgabe der entsprechenden Anforderungen im Bundesanzeiger beim Paul-Ehrlich-Institut nachgereicht werden müssen.

Nachfolgend sind die Anforderungen an die diagnostische Erprobung von Nukleinsäureamplifikationstechniken (NAT) zum Nachweis, zur Bestätigung und zur quantitativen Bestimmung von Markern von HIV-Infektionen (HIV1 und HIV2) sowie von Hepatitis B und C in Proben menschlichen Ursprungs aufgelistet.

  • Alle diagnostischen Erprobungen sollen in direktem Vergleich mit einem nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen oder einem nach der In-vitro-Diagnostika-Richtlinie mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehenenTest durchgeführt werden.
  • Im Rahmen der diagnostischen Erprobung auftretende diskrepante Testergebnisse sollen weitestmöglich abgeklärt werden, z.B.:

    durch Untersuchung in weiteren NAT-Systemen (z.B. andere Primer),

    durch Anwendung einer alternativen Methode (z.B. Serologie) und/oder Abklärung weiterer Marker,

    durch Überprüfung des klinischen Status und Diagnose des Patienten und

    durch Untersuchung von Folgeproben.

  • NAT-Tests, die zum Screening, z.B. von Blutspenden, und solche, die für die Diagnostik von Infektionen entwickelt wurden, sollen hinsichtlich Sensitivität und Spezifität die gleichen Anforderungen erfüllen.
  • Die diagnostische Erprobung soll an einer Population, die der deutschen entspricht (Prävalenz, Geno-/Subtypverteilung etc.), durchgeführt werden.
  • NAT-Tests zum Screening von Blutspenden sollen alle positiven Proben identifizieren. Die diagnostische Testsensitivität soll für die frühe Infektionsphase (Präserokonversion) dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Die für die diagnostische Erprobung eingesetzten positiven Proben sollen so ausgewählt werden, dass sie verschiedene Phasen der entsprechenden Erkrankung(en), unterschiedliche Antikörperspektren, unterschiedliche Geno-/Subtypen etc. widerspiegeln.
  • Der Nachweis von Geno-/Subtypen soll durch

    geeignetes Primer- bzw. Sondendesign gewährleistet und

    durch Untersuchung charakterisierter Geno-/Subtyp-Proben bzw. -panel validiert werden.

  • Die analytische Sensitivität (Nachweisgrenze) soll durch den "95% Grenzwert" angegeben werden. Dies ist die Konzentration des Analyten, bei der 95% der Testläufe mit seriellen Verdünnungen eines internationalen Referenzpräparates, z.B. des WHO-Standards oder eines daran kalibrierten Referenzmaterials, ein positives Ergebnis zeigen.
  • Die Ergebnisdarstellung quantitativer NAT-Tests soll sich an internationalen Referenzpräparaten, z.B. WHO-Standards oder kalibrierten Referenzmaterialien, orientieren und entsprechend, z.B. in Internationalen Einheiten pro Milliliter (IU/ml), angegeben werden.
  • NAT-Assays sollen die Viren auch in Antikörper-freien Proben nachweisen können, z.B. in Proben aus der Präserokonversionsphase. Viren als Bestandteile von Immunkomplexen können sich im Vergleich zu "freien" Viren unterschiedlich verhalten, z.B. bei Anreicherungsschritten mittels Zentrifugation. Daher sollen Robustheitsstudien auch mit Antikörper-negativen Proben durchgeführt werden.
  • Die in der diagnostischen Erprobung eingesetzten negativen Proben sollen die Zielpopulation widerspiegeln, für die der Test ausgelegt ist.
  • Für die diagnostische Erprobung der Spezifität von NAT-Screeningtests sollen Blutspendepopulationen von mindestens zwei Spendezentren und bestehend aus fortlaufenden Blutspenden, einschließlich Erstspendern, untersucht werden.
  • Die diagnostische Erprobung soll den Einfluss von potentiell die NAT hemmenden Agenzien/Substanzen untersuchen.
  • Entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik sollten NAT-Tests eine Funktionskontrolle für jede Testprobe (interne Kontrolle) beinhalten. Diese Kontrolle soll durch den gesamten Prozeß (Extraktion, Amplifikation, Nachweisreaktion) mitgeführt werden.
  • Sind NAT-Tests durch den Hersteller spezifiziert für die Verwendung von sowohl Serum als auch Plasma, soll im Rahmen der diagnostischen Erprobung vergleichend die entsprechende Eignung gezeigt werden.
  • Sind NAT-Tests durch den Hersteller für die Untersuchung von Plasma vorgesehen, soll die diagnostische Erprobung alle Anti-Koagulanzien miteinbeziehen, die der Hersteller für den Einsatz seiner Methode nicht ausschliesst.
  • NAT-Tests, die zur Untersuchung von anderen Körperflüssigkeiten als Serum oder Plasma, z.B. von Urin oder Speichel bestimmt sind, sollen die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität wie Serum/Plasma-Tests erfüllen. Die diagnostische Erprobung soll die verschiedenen Körperflüssigkeiten von einzelnen Personen sowohl in dem neu zu bewertenden Test als auch in einem entsprechenden mit Plasma/Serum arbeitenden Test vergleichend untersuchen.
  • Robustheitsstudien sollen Untersuchungen zur potentiellen Kreuzkontamination enthalten. Dazu sollen mindestens fünf Läufe mit alternierenden hoch-positiven und -negativen Proben durchgeführt werden. Die hoch-positiven Proben sollen natürlich auftretende hohe Virustiter widerspiegeln.
  • Die Systemfehlerrate, die zu falsch-negativen Ergebnissen führen kann, soll durch die Untersuchung von niedrig-positiven Proben untersucht werden. Die niedrig-positiven Proben sollen eine Viruskonzentration enthalten, die etwa dem dreifachen des "95% Grenzwertes" entspricht.
Anforderungen an die diagnostische Erprobung von qualitativen bzw quantitativen NAT-Tests
HIV-1, HCV, HBV
qualitativ quantitativ
SENSITIVITÄT
Nachweisgrenze
Analytische Sensitivität (IU/ml; bestimmt an WHO-Standards oder kalibrierten Referenzmaterialien) entsprechend EP-Validierungsrichtlinie (1): mehrere Verdünnungsreihen bis zur Grenzkonzentration; statistische Analyse (z.B. Probitanalyse) auf der Basis von mindestens 24 Replikaten; Berechnung des "95% Grenzwertes" Nachweisgrenze: s. qualitative Tests; Messbereich: Verdünnungen (Faktor: 0,5 log10 oder geringer) eines kalibrierten Referenzpräparates, Bestimmung des Intervalls zwischen der unteren und der oberen Konzentration, die mit einer angemessenen Präzision, Richtigkeit und Linearität belegt ist. Bestimmung der Reproduzierbarkeit bei verschiedenen Konzentrationlevels.
Sub- / Genotyp-Nachweis mindestens 10 Proben pro Subtyp (HIV-1) bzw. Genotyp (HCV, HBV), soweit verfügbar
Ermittlung der Nachweisgrenzen für Sub-/Genotypen
Serielle Verdünnungen aller relevanten Sub-/Genotypen, bevorzugt von Referenzmaterialien, soweit verfügbar
Zellkulturüberstände (für seltene HIV-1-Subtypen) Durch geeignete Methoden quantifizierte Transkripte (HIV-1, HCV) bzw. Plasmide (HBV) können verwendet werden.
Quantifizierungs-
effizienz (Sub-/Genotypen)
entsprechend der EP- Validierungsrichtlinie (s.o.):
an kalibrierten Sub-/Genotyp-Referenzmaterialien, soweit verfügbar bzw an in vitro Transkripten/Plasmiden
SPEZIFITÄT
Negative Proben 500 Blutspender 100 Blutspender
Potentiell kreuzreaktive Marker geeignetes Testdesign (z.B. Sequenzvergleich) und/oder Testen von mindestens 10 humanen Retrovirus (z.B. HTLV)-positiven Proben (HIV-1) bzw von mindestens 10 humanen Flavivirus (z.B. HGV, Gelbfiebervirus) -positiven Proben (HCV) bzw von mindestens 10 anderen DNA-Virus-positiven Proben (HBV) entsprechend qualitative Tests
ROBUSTHEIT
Kreuzkontamination mindestens 5 Ansätze/Läufe mit alternierenden hoch positiven (natürlich auftretende Konzentrationen) und negativen Proben entsprechend qualitative Tests
Inhibition Interne Kontrolle entsprechend qualitative Tests
Fehlerrate des Gesamtsystems (falsch negative Ergebnisse) mind. 100 gespikete Proben (dreifache Konzentration des "95% Grenzwertes"); 99 von 100 Tests sollen positiv sein entsprechend qualitative Tests
(1): Guidelines for validation of Nucleic Acid Amplification Technology (NAT) for the detection of Hepatitis C Virus (HCV) RNA in plasma pools (PA/PH/OMCL(98) 22)

Aktualisiert: 14.11.2000