Paul-Ehrlich-Institut

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3. Be­kannt­ma­chung zur kli­ni­schen Prü­fung von Arz­nei­mit­teln am Men­schen (vom 10. Au­gust 2006)

Sie finden diese Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 166 vom 02. 09.2006, S. 6072

Gemeinsame Bekanntmachung zum Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 40 Abs. 1 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie nach § 7 der Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 3 AMG (GCP-V), zur Anzeige nachträglicher Änderungen während der Durchführung klinischer Prüfungen nach § 10 sowie zur Anzeige der Beendigung einer klinischen Prüfung nach § 13 Abs. 8 und 9 dieser Rechtsverordnung vom 10. August 2006.

Mit dieser gemeinsamen Bekanntmachung veröffentlichen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesamt für Sera und Impfstoffe, die 3. Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen. Der Text der Bekanntmachung ist im Internet unter der nachstehenden Adresse abrufbar:

3. Bekanntmachung zur Klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen (Volltext)


Bonn und Langen, den 10. August 2006

61 - 3970 - 149433 / 06

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. R. Kurth

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Sera und Impfstoffe
Prof. Dr. J. Löwer

Aktualisiert: 04.09.2006