Paul-Ehrlich-Institut

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Be­kannt­ma­chung der Richt­li­ni­en zur Ge­win­nung von Blut und Blut­be­stand­tei­len und zur An­wen­dung von Blut­pro­duk­ten (Hä­mo­the­ra­pie) ge­mäß §§ 12 und 18 des Trans­fu­si­ons­ge­set­zes (TFG) (Än­de­run­gen und Er­gän­zun­gen 2010) vom 4. Mai 2010

Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 101 vom 09.07.2010, S. 2389 und Beilage

Text des Bundesanzeigers 101

Die vorgenannte Bekanntmachung wird als Beilage zur heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Prämabel der Beilage zum Bundesanzeiger 101

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 16.April 2010 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beschlossen, die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG vom 19. September 2005 (BAnz. Nr. 209a vom 5. November 2005), geändert am 17. April 2007 (BAnz. Nr. 92 vom 19. Mai 2007), nach einer systematischen Prüfung durch weitere notwendige Änderungen zu ergänzen. Damit wurden einzelne Diskrepanzen zwischen Regelungen der Richtlinien und der Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie der Bundesärztekammer bereinigt sowie deklaratorische Verweise auf arzneimittelrechtliche Regelungen nach Verabschiedung der 15. AMG-Novelle an die veränderte Rechtslage angepasst

Das Einvernehmen der zuständigen Bundesoberbehörde erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts mit Schreiben vom 4. Mai 2010.

Die vorgenannten Richtlinien werden hiermit durch das Paul-Ehrlich-Institut nach § 12 Absatz 1 Satz 3 und § 18 Absatz 1 Satz 3 TFG bekannt gemacht. Die Richtlinien treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Langen, den 4. Mai 2010

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

Prof. Dr. K. Cichutek

Aktualisiert: 29.09.2010