Paul-Ehrlich-Institut

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Be­kannt­ma­chung über die Mög­lich­keit zur Ein­rei­chung von Än­de­rungs­an­zei­gen für Hu­man- und Ve­te­ri­när­arz­nei­mit­tel nach § 29 des Arz­nei­mit­tel­ge­set­zes und § 29 der Tie­rimpf­stoff-Ver­ord­nung beim Paul-Ehr­lich-In­sti­tut - Vom 1. Fe­bru­ar 2012
(ab 01.04.2014 nicht mehr gül­tig)

Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 33 vom 28.02.2012, S. 790

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) akzeptiert ab sofort die elektronische Einreichung von Änderungsanzeigen sowie zugehöriger Unterlagen.

Die Anträge in elektronischer Form sind bevorzugt über das vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bereitgestellte PharmNet.Bund-Portal einzureichen.

http://www.pharmnet.bund.de

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch weiterhin die Einreichung von Änderungsanzeigen in Papierform möglich bleibt. Auch wenn das PEI die elektronische Einreichung von Änderungsanzeigen begrüßt, besteht aktuell keine Verpflichtung zur Nutzung dieser Art der Einreichung.

Weitere Informationen und konkrete Hinweise zur elektronischen Einreichung von Änderungsanzeigen sind auf den Internet-Seiten des PEI im Bereich "Antragsteller und pharmazeutische Unternehmer" veröffentlicht.

Langen, den 1. Februar 2012

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Prof. Dr. Klaus Cichutek

Aktualisiert: 28.02.2012