Paul-Ehrlich-Institut

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Be­kannt­ma­chung über die Ein­füh­rung von Mel­de­bö­gen für Ge­we­be­ein­rich­tun­gen zur Do­ku­men­ta­ti­on ih­rer Tä­tig­keit (vom 15.02.2008)

Sie finden diese Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger Nr. 26 vom 15.02.2008, Seite 531

Zur Dokumentation der Tätigkeit von Gewebeeinrichtungen stellt das Paul-Ehrlich-Institut Meldebögen für den Nachweis der Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten Gewebe gemäß der in § 8 d Abs. 3 des Transplantationsgesetzes (TPG) gestellten Anforderungen zur Verfügung.

Die Gewebeeinrichtungen können die Dokumentation mittels der durch das Paul-Ehrlich-Institut bereitgestellten Meldebögen wahlweise in schriftlicher oder auch in elektronischer Form vornehmen. Der Berichtszeitraum umfasst grundsätzlich ein Kalenderjahr. Für das Jahr 2007 ist die Dokumentationspflicht für die Gewebeeinrichtungen erst mit In-Kraft-Treten des Gewebegesetzes entstanden, so dass dieser Berichtszeitraum am 01.08.2007 beginnt und am 31.12.2007 endet.

Die Formulare werden als Beilage zur heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht (siehe Beilagenhinweis) und sind auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de abrufbar.

Langen, den 28. Januar 2008
23 400

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Sera und Impfstoffe
Prof. Dr. med. J. Löwer

Aktualisiert: 15.02.2008